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NSA-Untersuchungsausschuss

Grüne und Linke bekommen für Snowden-Vernehmung Unterstützung vom BGH

Schüler entlasten Jugendrichter

Die Chancen, Whistleblower Edward Snowden als Zeuge vor den NSA-Untersuchungsausschuss nach Berlin zu holen, sind für die Bundestagsfraktionen von Grünen und Linken etwas gestiegen. In einem am 21.11.2016 bekanntgewordenen Beschluss vom 11.11.2016 entschied der Bundesgerichtshof, dass der Untersuchungsausschuss noch einmal über Teile eines Antrags abstimmen muss, mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden soll, die Voraussetzungen für eine Vernehmung des Zeugen Snowden in Deutschland zu schaffen.

Amtshilfeersuchen soll an Bundesregierung gehen

Die Abgeordneten Martina Renner und Konstantin von Notz haben als Minderheit von einem Viertel der Mitglieder des "NSA-Untersuchungsausschusses" bei dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs gemäß § 17 Abs. 4 Parlamentarisches Untersuchungsausschussgesetz beantragt, den Untersuchungsausschuss zu verpflichten, ein Amtshilfeersuchen an die Bundesregierung zu beschließen. Mit dem von den Antragstellern begehrten Amtshilfeersuchen solle die Bundesregierung ersucht werden, die Voraussetzungen, für eine Vernehmung des Zeugen Snowden in Deutschland zu schaffen, insbesondere dem Zeugen wirksamen Auslieferungsschutz zuzusichern.

Ergebnis des Ersuchens offen

Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat diesem Antrag mit Beschluss vom 11.11.2016 stattgegeben. Eine Aussage dahingehend, dass die Bundesregierung verpflichtet ist, dem durch den Untersuchungsausschuss zu beschließenden Ersuchen nachzukommen, ist mit diesem Beschluss nicht verbunden. Der Beschluss verpflichtet den Untersuchungsausschuss lediglich ein entsprechendes Ersuchen an die Bundesregierung zu stellen.

von Notz: Urteil ist Blamage für Große Koalition

"Das Urteil ist eine Blamage für die Große Koalition, die versucht hat, mit fadenscheinigen Argumenten eine ordnungsgemäße Zeugenvernehmung von Edward Snowden zu sabotieren“, erklärte von Notz, Grünen-Obmann im NSA-Untersuchungsausschuss. Die Koalitionspartner Union und SPD hatten sich gegen eine Vernehmung auf deutschem Boden gestellt und waren damit den außenpolitischen Bedenken der Bundesregierung gefolgt. Diese fürchtet eine schwere Belastung der Beziehungen zu den USA, falls der frühere Geheimdienstmitarbeiter nach Deutschland kommen würde. Für Grüne und Linke ist eine Vernehmung per Video oder in Moskau dagegen nicht gleichwertig zu einer persönlichen Befragung in Berlin.

Renner: Jetziger Beschluss große Chance für Bundestag

Der jetzige Beschluss des BGH ist nach Ansicht von Martina Renner, Linken-Obfrau im Untersuchungsausschuss "eine große Chance für den Bundestag, mit dem Zeugen Edward Snowden wesentliche Fragen der Überwachungspraxis der USA zu klären“. Das sei lange überfällig. "Die Bundesregierung steht jetzt vor der Bewährungsprobe. Sie darf sich den Interessen der Geheimdienste nicht unterwerfen.“ Notz erklärte weiter: "Wir werden das Thema noch in dieser Sitzungswoche erneut im Ausschuss aufsetzen. Nach diesem Urteil kommt die Bundesregierung nicht mehr umhin, sich in der Frage endlich klar zu verhalten.“

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