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Moskau folgt EGMR-Urteil zum Wahlrecht für Gefangene nur zum Teil

Revitalisierte VwGO

Russland wird ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zum Wahlrecht von Strafgefangenen nur teilweise umsetzen. Das hat das russische Verfassungsgericht am 19.04.2016 in St. Petersburg entschieden. Damit wendet Russland erstmals ein neues Gesetz von 2015 an, demzufolge sich die nationale Justiz nicht in jedem Fall den Urteilen internationaler Gerichte beugen wird, sondern sie selber prüft.

Russisches Gericht: Gestaffelter Entzug des Wahlrechts angemessen

Der Gerichtshof in Straßburg hatte das Europarats-Mitglied Russland 2013 dazu verpflichtet, ausnahmslos allen Gefangenen das Wahlrecht zu geben. Dagegen befanden die russischen Verfassungsrichter, ein gestaffelter Entzug des Wahlrechts sei angemessen. Er entspreche sowohl der Verfassung wie der Europäischen Menschenrechtskonvention. Es sei nicht ausgeschlossen, weiteren Gruppen von Häftlingen das Wahlrecht einzuräumen, erklärte das Gericht. Die beiden Mörder, die in Straßburg geklagt hatten, hätten aber besonders schwere Straftaten begangen; für sie gelte dies nicht.

Wahlrecht für Straftäter auch in Deutschland eingeschränkt

Das Wahlrecht von Straftätern ist auch in Deutschland eingeschränkt. Wer eine Haftstrafe von mehr als einem Jahr erhält, darf auf fünf Jahre nicht in ein öffentliches Amt gewählt werden. Das Stimmrecht kann nach § 45 StGB ebenfalls aberkannt werden.