Mexiko muss Tod von Anwältin Ochoa vor 20 Jahren neu aufrollen

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Mexiko muss Tod von Anwältin Ochoa vor 20 Jahren neu aufrollen. beck-aktuell, 20.01.2022 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/78231)
Der interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte hat Mexiko für schwere Mängel bei den Ermittlungen zum Tod der Anwältin Digna Ochoa vor rund 20 Jahren verantwortlich erklärt. Das Gericht mit Sitz in Costa Rica wies den mexikanischen Staat unter anderem an, den Fall wiederaufzunehmen, wie es am 19.01.2022 mitteilte.
Behörden stellten Selbstmord fest
Die bekannte Menschenrechtsanwältin war am 19.10.2001 in ihrem Büro in Mexiko-Stadt erschossen aufgefunden worden. Sie hatte zuvor Morddrohungen erhalten und war zweimal entführt worden. Die Ermittler erklärten den Fall in einem umstrittenen Bericht zu einem Selbstmord, zur Verantwortung gezogen wurde bislang niemand. Der Gerichtshof stellte Unregelmäßigkeiten bei der Tatortuntersuchung und der Obduktion fest. Die Ermittler hätten auch durch Anspielungen auf Geschlechterstereotype Ochoas Glaubwürdigkeit infrage gestellt. Ihr Recht auf Ehre und Würde sowie das Recht ihrer Familie auf Wahrheit seien verletzt worden.
Mexiko muss Verantwortung öffentlich anerkennen
Das Gericht ordnete insgesamt elf Wiedergutmachungsmaßnahmen an. Unter anderem muss der Staat demnach seine Verantwortung öffentlich anerkennen und eine Menschenrechtsauszeichnung sowie Straßen nach Ochoa benennen. Mexikos Außenminister Marcelo Ebrard teilte auf Twitter Nachrichten eines Rechtsberaters in seinem Ministerium, wonach der Staat das Urteil befolgen will. Die Regierung hatte eine Teilverantwortung des Staates bereits im vergangenen Jahr eingeräumt.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Mexiko muss Tod von Anwältin Ochoa vor 20 Jahren neu aufrollen. beck-aktuell, 20.01.2022 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/78231)



