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EGMR

Politiker darf "Völkermord" an Armeniern "internationale Lüge" nennen

Carl von Ossietzky

Im Streit um die Verwendung des Begriffs "Völkermord" für die Massaker an den Armeniern vor 100 Jahren in der Türkei hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte für die Meinungsfreiheit votiert (Az.: 27510/08). In Straßburg geklagt hatte der nationalistische türkische Politiker Dogu Perincek, der 2007 in der Schweiz wegen Leugnung des Völkermords an den Armeniern verurteilt worden war. Er hatte bei Vorträgen den Vorwurf des Völkermords eine "internationale Lüge" genannt. Die Geldstrafe des Schweizer Gerichts befand der EGMR in seinem Urteil vom 15.10.2015 in Straßburg als Verstoß gegen die Meinungsfreiheit. Die Aussagen Perinceks seien "kein Aufruf zu Hass oder Intoleranz" gewesen. Das Urteil ist endgültig. Eine Berufung dagegen ist nicht möglich.

Geldstrafe nicht nötig zum Schutz der Rechte der armenischen Gemeinschaft 

Die Straßburger Richter betonten, sie hätten sehr wohl die Empfindungen der armenischen Gemeinde berücksichtigt, für die die systematische Vertreibung und Vernichtung ihrer Vorfahren im Ersten Weltkrieg durch die muslimische Regierung des Osmanischen Reiches – des Vorläuferstaats der Türkei – eine traumatische Erinnerung bleibt. Die verhängte Geldstrafe sei jedoch "in einer demokratischen Gesellschaft nicht nötig, um die Rechte der armenischen Gemeinschaft zu schützen". Anscheinend hätten die Schweizer Gerichte Perincek "bestraft, weil seine öffentlichen Äußerungen von der herrschenden Meinung in der Schweiz abwichen", hieß es.

Urteil kein Freibrief zur Leugnung des Genozids

Die Richter wollen ihre Entscheidung nicht als Freibrief verstanden wissen, den Völkermord zu leugnen. Er beziehe sich auf die besonderen Umstände des Falls in der Schweiz, da der EGMR in erster Linie Einzelfälle prüfe. Im Dezember 2013 hatte bereits eine kleine Kammer des EGMR dem Türken Recht gegeben und das Urteil als Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung gerügt. Dagegen hatte die Schweiz Berufung eingelegt.

Türkei bestreitet Charakter eines Genozids

Nach unterschiedlichen Schätzungen kamen 1915/1916 bei Deportationen im Osmanischen Reich bis zu 1,5 Millionen Menschen ums Leben. Mehr als 20 Staaten der Welt – von Argentinien bis Zypern – haben die Vertreibungen und Massaker der Armenier als Völkermord bezeichnet. Die Türkei bestreitet den Charakter des Genozids.