Auftritt von Islamisten als Scharia-Polizei nicht strafbar

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Auftritt von Islamisten als Scharia-Polizei nicht strafbar. beck-aktuell, 22.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/167071)
Der Auftritt von Islamisten als "Scharia-Polizei“ in Wuppertal war nach Ansicht des Landgerichts Wuppertal nicht strafbar. Das Gericht sprach am 21.11.2016 alle sieben Angeklagten frei. "Ein Gesetz, das hier gegriffen hätte, gibt es nicht“, begründete der Vorsitzende Richter die Entscheidung. Nicht einmal die Polizei habe zunächst einen Anfangsverdacht gegen die Männer gesehen, die wegen Verstoßes gegen das Uniformverbot oder Beihilfe dazu angeklagt waren.
Patrouille in Warnwesten mit Aufschrift "Shariah Police"
Fünf der Angeklagten sollen im September 2014 in orangefarbenen Warnwesten mit der Aufschrift "Shariah Police“ durch Wuppertal patrouilliert sein. Der Auftritt der selbst ernannten Sittenwächter hatte bundesweit für Empörung gesorgt. Vertreter von Bundes- und Landesregierung hatten die Härte des Gesetzes eingefordert.
Warnwesten sind keine Uniformen
Die Westen seien aber nicht als Uniform zu werten, befand das Landgericht. Von ihnen sei auch keine einschüchternde Wirkung ausgegangen. Ein Zeuge hatte ausgesagt, er habe angenommen, es handele sich um einen Junggesellenabschied. Warnwesten würden in der Dunkelheit von verschiedenen Gruppen getragen, etwa mit Gewerkschafts-Aufdruck, hatten die Verteidiger argumentiert. Eine Verurteilung wäre ein Eingriff in die Meinungsfreiheit.
Staatsanwalt forderte Geldstrafen
Der Staatsanwalt hatte vergeblich Geldstrafen für die Angeklagten beantragt. Ihnen sei es als Teil der salafistischen Szene darum gegangen, das Rechtssystem der Bundesrepublik abzuschaffen. Die Islamisten hatten ihren Auftritt selbst gefilmt und ins Internet gestellt. Die gleiche Kammer des Landgerichts hatte bereits die Zulassung der Anklage abgelehnt. Die Entscheidung war vom Düsseldorfer Oberlandesgericht nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft aufgehoben worden.
Initiator Sven Lau: Name vielleicht zu provokant
Der mutmaßliche Initiator der Aktion, Sven Lau, fehlte in Wuppertal auf der Anklagebank. Ihm wird derzeit wegen Terrorverdachts in Düsseldorf vor dem Oberlandesgericht der Prozess gemacht. Das Verfahren gegen ihn war deshalb vorläufig eingestellt worden. Sven Lau war, als die Aktion Wellen schlug, zurück gerudert: "Der Name war vielleicht sehr provokant. Vielleicht war es auch ein Fehler von uns“, sagte er damals in einer Video-Botschaft.
Flyer mit Verhaltensregeln
Polizisten hatten die Gruppe damals angesprochen. Ihre Westen durften sie behalten. Damals kursierten gelbe Flyer mit der Aufschrift "Shariah Controlled Zone“ (Scharia-kontrollierte Zone). Sie sind auch im Video der Islamisten abgebildet. Auf ihnen sind Verhaltensregeln der radikalen Muslime festgehalten: Kein Alkohol, kein Glücksspiel, keine Musik und Konzerte, keine Pornografie und Prostitution, keine Drogen.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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