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LG Würzburg

Rechtsradikaler Internet-Hetzer muss ins Gefängnis

Carl von Ossietzky

Für rechtsradikale Hass-Parolen bei Facebook ist ein Internet-Hetzer aus Unterfranken auch im Berufungsverfahren zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Der Mann soll laut Urteil des Landgerichts Würzburg vom 17.10.2017 für ein Jahr und sechs Monate hinter Gitter, wie ein Gerichtssprecher sagte.

Gericht berücksichtigt Vorstrafen und Zunahme von Internethetze

Ein Amtsgericht hatte den Mann 2015 zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt, nachdem er 2014 in dem sozialen Netzwerk gegen Flüchtlinge, Ausländer und Juden gehetzt und zu Gewalt und Mord aufgerufen hatte. Das Landgericht bestätigte die Haftstrafe, setzte sie aber herab. Hier rechnete das Gericht dem Mann positiv an, dass er die Nachrichten inzwischen bereut. Grund für das erneut relativ hohe Strafmaß sei aber einerseits das lange Vorstrafenregister des Angeklagten, so der Gerichtssprecher. Zum anderen habe das Gericht auch die bundesweit deutlich gestiegene Zahl und Bedeutung von Hetze im Internet berücksichtigt.

Internethetze in sozialen Medien beschäftigt Gesetzgebung

Das Thema treibt derzeit auch viele Politiker um. Im September 2015 hatte sich eine Task Force mit den Internet-Unternehmen darauf geeinigt, dass gemeldete und strafbare Beiträge innerhalb von 24 Stunden entfernt werden sollen. Das funktioniert allerdings nur unzureichend. Unions-Fraktionschef Volker Kauder brachte deshalb in der vergangenen Woche Bußgelder für Internetfirmen in die Diskussion. Dem "Spiegel“ sagte der CDU-Politiker, denkbar seien Strafen von bis zu 50.000 Euro, falls rechtswidrige Inhalte nicht innerhalb einer Woche gelöscht würden. Auch Schadenersatzzahlungen der sozialen Netzwerke an die Opfer von Hetze sind im Gespräch.

Bundesweite Razzien wegen Hasskriminalität

Die Justiz hat derweil den Hetzern selbst den Kampf angesagt - im September koordinierte das Bundeskriminalamt erstmals bundesweite Razzien wegen Hasskriminalität im Netz. "Unsere Gesellschaft hat moralische Grundsätze - offline wie online“, sagte Innenminister Thomas de Maizière (CDU) damals. "Vermeintlich rechtsfreie Räume sind nicht hinnehmbar.“