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LG Trier

Lebenslange Haft für Mord an 16 Jahre alter Schülerin

Rechtspartnerschaften in Zeiten des Krieges

Wegen Mordes an einer Schülerin ist ein 25 Jahre alter Mann zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er habe das Mädchen aus Trier erstochen, um eine versuchte Vergewaltigung zu verdecken, sagte die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz in ihrer Urteilsbegründung vor dem Landgericht Trier am 01.02.2016. Anschließend habe er die Leiche der 16-Jährigen an einem Bahndamm bis zur Unkenntlichkeit verbrannt.

Täter hatte sich vor der Tat mit sexueller Gewalt beschäftigt

Es sei ein Mord in Verdeckungsabsicht gewesen, sagte Schmitz. Der Mann habe die Vergewaltigung im März 2015 geplant: Kurz vorher habe er ein Seil am Tatort deponiert, um seine Bekannte zu fesseln. Noch am Tattag habe er im Internet ein Video über die "Vergewaltigung einer 16-Jährigen“ angeschaut. Seit Monaten habe er sich im Netz immer wieder mit sexueller Gewalt beschäftigt.

Vergewaltigung scheitert an "heftigster Abwehr“ der Schülerin

Als er das Mädchen nach einer gemeinsamen Feier zum Bahnhof begleitete, griff er sie an. Sein Vorhaben scheiterte jedoch an der "heftigsten Abwehr“ der Schülerin, wie die Richterin beschrieb. Da habe er den Entschluss gefasst, sie zu töten, "um sein Tun zu vertuschen“. Viermal stach er zu. Am Tag danach zündete er die Tote mit Brandbeschleuniger an, "um alle Spuren zu vertuschen“, sagte Schmitz. Der Mann, der in der Nachbarschaft des Mädchens wohnte, gab zu, die 16-Jährige getötet zu haben. Er bestritt aber, dass er das Mädchen habe vergewaltigen wollen.