Feiertags- und Wochenendzuschläge von Pfändung ausgenommen

Zitiervorschlag
Feiertags- und Wochenendzuschläge von Pfändung ausgenommen. beck-aktuell, 06.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/175141)
Sonntags-, Feiertags- und Wochenendzuschüsse zum Arbeitsentgelt sind unpfändbar. Denn es handele sich um sogenannte Erschwerniszulagen, die im Vollstreckungsverfahren nach § 850a Nr. 3 ZPO besonders geschützt seien, begründete das Landgericht Trier seinen Beschluss vom 12.05.2016 (Az.: 5 T 33/16, nicht rechtskräftig).
Auch flexibilisierte Arbeitszeiten sind relevante Mehrbelastung
Die Vorinstanz hatte noch die Ansicht vertreten, die gesetzliche Regelung zum Schutz derartiger Zuschläge gegen den Gläubigerzugriff greife nur dann, wenn die Zulage nicht allein wegen des ungünstigen Zeitpunkts gewährt werde, zu dem die Arbeit erbracht werde. Das LG hat indes auf die Beschwerde des Schuldners entschieden, dass auch das flexibilisierte Arbeiten eine relevante Mehrbelastung nach sich ziehe. Der besondere gesetzliche Schutz der Erschwerniszulagen gegen den Gläubigerzugriff müsse daher auch in diesen Fällen greifen.
Rechtsbeschwerde zugelassen
Dies hatte zuvor unter anderem auch das LG Hannover (BeckRS 2012, 07757) so gesehen. Eine andere Ansicht vertritt dagegen zum Beispiel das Landgericht Hessen (FHZivR 35 Nr. 8566). Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung hat das LG Trier deswegen die Rechtsbeschwerde zugelassen.
- Redaktion beck-aktuell
- LG Trier
- Beschluss vom 12.05.2016
- 5 T 33/16
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Feiertags- und Wochenendzuschläge von Pfändung ausgenommen. beck-aktuell, 06.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/175141)



