Neuneinhalb Jahre Haft für Heckenschützen wegen Schüssen auf fahrende Autos

Zitiervorschlag
Neuneinhalb Jahre Haft für Heckenschützen wegen Schüssen auf fahrende Autos. beck-aktuell, 22.09.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/187736)
Der Heckenschütze, der im Nordsaarland auf fahrende Autos geschossen hat, ist zu einer Haftstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Saarbrücken sprach den 27-Jährigen am 18.09.2015 vor allem des versuchten Mordes in 14 Fällen für schuldig. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Zweiradmechaniker am frühen Morgen des 19.03.2015 aus einem Wald bei Lebach heraus gezielt auf vorbeifahrende Autos geschossen hat.
14 Autos getroffen – zwei Insassen verletzt
Die Schüsse hatten 14 Fahrzeuge getroffen, zwei Insassen wurden verletzt. Das Gericht ging mit seinem Strafmaß über die Forderung der Staatsanwaltschaft von neun Jahren Haft hinaus. Damit wolle es eine "abschreckende Wirkung" erzielen, sagte der Vorsitzende Richter, Bernd Weber, in seiner Urteilsbegründung. Die Verteidigung, die auf vier Jahre Haft plädiert hatte, kündigte an, Revision vor dem Bundesgerichtshof in Leipzig einlegen zu wollen. Das Strafmaß sei "generalpräventiv" und zu hoch, sagte Anwalt Michael Rehberger.
Schütze bestreitet Tötungsabsicht
Der Angeklagte hatte die Tat gestanden und sich bei seinen Opfern einzeln entschuldigt. Zum Prozessauftakt hatte er über Rehberger erklären lassen, er habe niemanden töten wollen und Begrenzungspfosten an der Straße im Visier gehabt. Das wertete das Gericht als reine "Schutzbehauptung", die allein von den Schussbahnen widerlegt sei. Ein 41-Jähriger, der durch einen Steckschuss am Oberarm verletzt worden war, erklärte, er hege keinen "Groll oder Hass" gegen den Schützen. Eine Vertreterin der Nebenklage zeigte sich froh, dass das Gericht über das von der Anklage geforderte Strafmaß hinaus ging.
Taten unter Alkohol- und Drogeneinfluss
Laut Gericht hatte der 27-Jährige am Tattag nach Konsum von reichlich Alkohol und Drogen mit einem Kleinkalibergewehr bei Lebach Wild oder Vieh erlegen wollen. Als ihm das nicht gelang, habe er auf Autos gezielt. Als Motiv für die Tat vermuteten die Richter, "Zielübungen" des nach eigenen Angaben ungeübten Schützen.
Neben Haft auch Einweisung in Entziehungsanstalt
Das Gericht befand den Angeklagten des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, des unerlauben Waffenbesitzes und in zwei Fällen der gefährlichen Körperverletzung für schuldig. Es ordnete die Einweisung des Mannes in eine Entziehungsanstalt nach Verbüßung von zwei Jahren und neun Monaten seiner Haft an. Mit seinen Schüssen hatte der Mann Mitte März 2015 für Verunsicherung in der ganzen Region gesorgt. Straßen wurden abgesperrt, Bewohner blieben zu Hause, bis der 27-Jährige festgenommen worden war. Er führte die Polizei schließlich zu einer Hütte, in der er nach der Tat das Gewehr versteckt hatte.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- LG Heilbronn
- Urteil vom 18.09.2015
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Neuneinhalb Jahre Haft für Heckenschützen wegen Schüssen auf fahrende Autos. beck-aktuell, 22.09.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/187736)



