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LG Rostock

Fünf Jahre Haft für Brandanschlag auf Flüchtlingsheim

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Eineinhalb Jahre nach einem Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim in Groß Lüsewitz (Landkreis Rostock) sind die beiden Täter zu Haftstrafen von fünf Jahren verurteilt worden. Das Landgericht sah es am 07.03.2016 als erwiesen an, dass die 25 und 26 Jahre alten Männer in der Nacht zum 12.10.2014 zwei Brandsätze auf das Haus geworfen hatten. In dem Haus schliefen 38 Flüchtlinge, darunter 18 Kinder. Die Brandsätze richteten aber keinen Schaden an.

Angeklagte zeigen sich reuig

Das Urteil wegen versuchten Mordes und versuchter schwerer Brandstiftung kam nach einer Absprache unter den Prozessbeteiligten und einem Geständnis der reuigen Angeklagten zustande. Sie hatten im Prozess um Entschuldigung gebeten und Erleichterung darüber geäußert, dass damals nicht mehr passiert sei. Die beiden Männer sagten aus, ihnen sei bewusst gewesen, dass durch die Brandsätze Menschen hätten zu Schaden kommen können. Allerdings sei ihnen dies damals egal gewesen, sie seien betrunken gewesen.

Drei Mordmerkmale erfüllt

Die Anklage sah in der Tat drei Mordmerkmale erfüllt: Die Männer hätten heimtückisch gehandelt wegen des Anschlags zur Nachtzeit, mit gemeingefährlichen Mitteln durch die Molotow-Cocktails und aus dem niedrigen Beweggrund der Ausländerfeindlichkeit. Nach Meinung von Gutachtern waren die Angeklagten zur Tat voll steuerungsfähig.