Deal im Strafverfahren
Verzicht auf sichergestelltes Geld darf nicht sein
Ein Urteil des LG Dresden, das auf einer Verständigung beruhte, ist vom BGH aufgehoben worden, weil es einen gesetzeswidrigen Inhalt hatte: Der angeklagte Drogenhändler hatte entsprechend der Einigung auf das bei ihm sichergestellte Bargeld verzichtet.