LG Osnabrück verhängt hohe Haftstrafen wegen Anlagebetrugs mit Solaranlagen

Zitiervorschlag
LG Osnabrück verhängt hohe Haftstrafen wegen Anlagebetrugs mit Solaranlagen. beck-aktuell, 23.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/175841)
In einem Strafverfahren wegen bandenmäßigen Betrugs im Zusammenhang mit der Veräußerung von Anteilen an Solarparks hat die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Osnabrück nach 103 Hauptverhandlungstagen am 19.05.2016 hohe Freiheitsstrafen ausgesprochen. Die Haupttäter, zwei inzwischen 38-jährige Männer aus Lienen und Hamburg und ein 45-jähriger Mann aus Rödermark, wurden wegen bandenmäßigen und gewerbsmäßigen Betrugs in zwei Fällen zu Gesamtfreiheitsstrafen von acht beziehungsweise zehn Jahren verurteilt. Gegen einen weiteren Angeklagten verhängte das LG wegen Beihilfe zu einer der Taten eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Gesamtschaden in Höhe von etwa 10,5 Millionen Euro
Nach durchgeführter Beweisaufnahme mit der Vernehmung von mehr als 300 Zeugen sah es das LG Osnabrück als erwiesen an, dass die Täter über ein Geflecht verschiedener Firmen insgesamt 272 private Anleger betrogen haben, wobei ein Gesamtschaden von etwa 10,5 Millionen Euro entstanden sei. Dabei gingen die Angeklagten nach den Feststellungen des LG so vor, dass sie Teile von Solarparks (so genannte Module) an die Anleger veräußerten und diese Module anschließend von den Anlegern gegen einen garantierten Pachtzins (zurück-) pachteten. Dabei seien die Anleger in zweifacher Hinsicht getäuscht worden.
Nicht existente Module sowie Mehrfachverkäufe
Zum einen sei der garantierte Pachtzins über die zu erzielende Einspeisevergütung von vornherein nicht zu erwirtschaften gewesen. Zum anderen seien ab einem bestimmten Zeitpunkt Anlagenteile veräußert worden, die tatsächlich gar nicht existent gewesen seien. Auch sei es zur mehrfachen Veräußerung bestehender Anlagenteile gekommen. Den Anlegern sei von den Beteiligten suggeriert worden, in eine besonders sichere Anlage ("Safe-Invest") zu investieren, da sie durch den Kauf von Solaranlagenmodulen (Mit-)Eigentümer dieser Anlagen würden und daher kein Insolvenzrisiko bestehe. Das LG sah es als besonders verwerflich an, dass die Täter den Kleinanlegern bei der Vermittlung der "sicheren" Geldanlage gleichsam deren Finanzierung anboten und sich etliche Anleger für eine Teilhabe an dem Investitionsmodell verschuldeten.
- Redaktion beck-aktuell
- LG Osnabrück
- Urteil vom 19.05.2016
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LG Osnabrück verhängt hohe Haftstrafen wegen Anlagebetrugs mit Solaranlagen. beck-aktuell, 23.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/175841)



