Zweieinhalb Jahre Haft für Ausreiseversuch in syrisches Terrorcamp

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Zweieinhalb Jahre Haft für Ausreiseversuch in syrisches Terrorcamp. beck-aktuell, 20.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/175866)
Das Münchner Landgericht hat einen 27-jährigen wegen versuchter Ausreise in ein islamistisches Terrorcamp zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der 27-Jährige habe nach Syrien reisen wollen, um sich dort dem bewaffneten Kampf anzuschließen, sagte der Vorsitzende Richter Norbert Riedmann am 19.05.2016.
Richter: Angeklagter wollte sich am Dschihad beteiligen
Der Angeklagte, der in München geboren und deutscher Staatsbürger ist, sei einmal in die Türkei geflogen und habe ein weiteres Mal den Flug dorthin geplant, “um weiter zu reisen nach Syrien, um dort in einem Ausbildungslager eine militärische Ausbildung zu bekommen“. Er habe sich am Dschihad beteiligen wollen. Dass der Mann zum Besuch einer Koranschule, der Liebe wegen und als Flüchtlingshelfer in die Türkei wollte, halte er für eine “Schutzbehauptung“, sagte Riedmann. Er zitierte unter anderem aus einem Facebook-Eintrag des Angeklagten: “Ich habe beschlossen zu sterben, um zu leben.“ Und: “Die Abkürzung zum Paradies ist der Dschihad im Namen Allahs.“
Vorwurf der Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttat
Nach dem 2015 neugefassten § 89 Abs. 2a StGB ist bereits der Versuch der Ausreise als “Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ strafbar. Das Gericht musste somit klären, was der Mann getan hätte - wenn er nicht beim Versuch der Ausreise am 10.10.2015 am Münchner Flughafen festgenommen worden wäre. Es war einer der ersten Prozesse bundesweit nach dem neuen Straftatbestand. Staatsanwalt Florian Weinzierl hatte fünf Jahre Haft gefordert. Anwalt Adam Ahmed hatte hingegen Freispruch verlangt oder ein Jahr Haft ohne Bewährung, sofern das Gericht eine strafbare Handlung sehe. Ahmed kündigte Rechtsmittel an - nicht vordringlich wegen der Strafhöhe, sondern um die Rechtslage bis vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen. “Man muss Revision einlegen, wenn man die Verfassungsmäßigkeit überprüft haben will.“
Verteidiger hält Norm für verfassungswidrig
Ahmed hatte zum Auftakt des Prozesses gesagt, die Norm sei unverhältnismäßig, enthalte eine Bündelung unbestimmter Begriffe sowie eine unzulässige Vorverlagerung. Ankläger Weinzierl wertete zugunsten des Angeklagten dass “die Tat in frühester Phase“ angesiedelt sei. Er sei aber überzeugt, dass sich der 27-Jährige der radikalislamischen Al-Nusra-Front oder einer kooperierenden Gruppe anschließen und den Umgang mit Waffen und Sprengstoffen lernen wollte. “Welche humanitäre Hilfe hätte er denn leisten wollen?“, sagte Weinzierl. Der zehnfach vorbestrafte, berufs- und arbeitslose Mann könne “eigentlich überhaupt nichts - außer sich bewaffneten Kämpfen anzuschließen“. Bisher gab es nach dem neuen Recht auch schon einen Prozess in Potsdam, der mit Freispruch endete. Derzeit läuft zudem ein Verfahren in Köln.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Zweieinhalb Jahre Haft für Ausreiseversuch in syrisches Terrorcamp. beck-aktuell, 20.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/175866)


