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Nachbarschaftsstreit am Tegernsee

Uli Hoeneß darf Bäume vorerst behalten

Ein bepflanzter Garten, getrennt von den Nachbarn mit einem Zaun.
Die Nachbarin hatte sich durch die Bäume in ihrer Sicht gestört gefühlt. © Newleks / Adobe Stock

Bayern Münchens Urgestein Uli Hoeneß hat Grund zur Freude: Er muss zwei neu gepflanzte Bäume auf seinem Grundstück nicht entfernen. Doch das letzte Wort ist in der Sache womöglich nicht gesprochen.

Im Nachbarschaftsstreit um Bäume auf seinem Grundstück am Tegernsee hat Bayern Münchens Ehrenpräsident Uli Hoeneß einen vorläufigen Sieg errungen. Eine Zivilkammer des LG München II wies Anträge seiner Nachbarin ab, die auf die Entfernung zweier neu gepflanzter Bäume und ein Verbot von Ersatzbepflanzungen zielten (Urteil vom 24.09.2026 – 12 O 2338/26).

Die Nachbarin habe in dem Eilverfahren nicht glaubhaft gemacht, dass die neuen Bäume in jenem Bereich gepflanzt wurden, in dem zu ihren Gunsten ein Bepflanzungsverbot gilt, erläuterte das Gericht im Anschluss. Die Eheleute Hoeneß ihrerseits reagierten "erfreut", wie deren Anwalt Peter Gauweiler schilderte, der die beiden unmittelbar nach der Entscheidung anrief. "Die freuen sich logischerweise, wer tut das nicht."

Es geht um die Aussicht – und um Geld

In dem Zivilverfahren ging es in erster Linie um zwei neu gepflanzte Bäume auf Hoeneß' Grundstück in Bad Wiessee am Tegernsee. Im Mai hatte das Ehepaar dort in einer bereits seit vielen Jahren – Gauweiler sprach von rund zwei Jahrzehnten – bestehenden Baumgruppe zwei Winterlinden als Ersatz für einen beschädigten Ahorn gesetzt.

Ihre Nachbarin forderte daraufhin im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes, dass die beiden Bäumchen wieder entfernt und weitere Bepflanzungen auf dem betreffenden Teil des Grundstücks unterlassen werden.

Sie berief sich dabei auf eine sogenannte Grunddienstbarkeit von 1975: "Es steht im Grundbuch, dass auf einem bestimmten Teilstück von Hoeneß ein Bebauungs- und Bepflanzungsverbot besteht", erläuterte eine Gerichtssprecherin. Die Nachbarin machte geltend, dass die Bäume ihre Sicht behinderten, was den Wert des Grundstücks mindere. Die Hoeneß-Seite wiederum bestritt dies; der Blick sei durch einen Hügel ohnehin beeinträchtigt.

Der Fall landete vor dem LG, da der Streitwert auf mehr als 10.000 Euro angesetzt war. Da dort keine gütliche Einigung zustande kam, folgte nun das Urteil. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Ohnehin ist das letzte Wort in der Sache womöglich nicht gesprochen: Die Nachbarin könnte noch ein Hauptsacheverfahren anstreben.

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