Streit, Schubser und ein Video

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Streit, Schubser und ein Video. beck-aktuell, 29.09.2026 (abgerufen am: 29.09.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/206711)
Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten zwischen zwei Nachbarn im Münchner Umland. Irgendwann schubst er, sie klagt auf Schadensersatz. Doch ein Video verrät dem AG München: Der Nachbar handelte aus Notwehr.
Ein seit Jahren schwelender Nachbarschaftsstreit hat vor dem AG München ein gerichtliches Nachspiel gefunden. Eine Frau verlangte von ihrem Nachbarn rund 900 Euro Arztkosten sowie 3.000 Euro Schmerzensgeld, nachdem sie bei einer Auseinandersetzung verletzt worden sei. Das Gericht wies die Klage jedoch ab (Urteil vom 21.07.2026 – 172 C 4529/26).
Ausgelöst wurde der Streit durch eine blockierte gemeinsame Einfahrt. Die Frau verdächtigte die Kinder ihres Nachbarn, Holzstöcke in einen Gully gesteckt und damit die Zufahrt versperrt zu haben. Als sie den Nachbarn darauf ansprach, eskalierte die Situation. Die Frau behauptete, der Nachbar habe sie beleidigt, getreten, geschlagen und schließlich gegen einen Zaun geschubst. Dabei habe sie unter anderem ein Schleudertrauma und Schürfwunden erlitten. Zudem sei es bei ihr zu anhaltenden Schulterbeschwerden gekommen. Der Nachbar bestritt dies: Er habe die Frau lediglich weggeschubst, nachdem sie versucht habe, ihm eine Ohrfeige zu geben.
Hilfreich für das AG München war ein von der Ehefrau des Nachbarn aufgenommenes Video von der Situation. Auf diesem sei zu sehen, dass der Nachbar sich durchweg passiv verhalten habe, während die Frau ihn angegriffen habe. Der Nachbar habe wiederholt versucht, Abstand einzufordern und die Situation zu beruhigen. Die Frau habe hingegen seine Hand weggeschlagen und ihm schließlich ins Gesicht geschlagen.
Die darauf folgenden Schubser wertete das AG München als durch Notwehr gerechtfertigt. Mit ihnen habe der Nachbar einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff abgewehrt. Anhaltspunkte dafür, dass er die Eskalation selbst provoziert habe, sah das Gericht nicht. Der Mann habe "vielmehr durchgehend versucht, die Konfrontation zu entschärfen", indem er die Nachbarin "verbal und durch Gesten zum Abstand halten aufgefordert hat". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
- Redaktion beck-aktuell, bw
- AG München
- Urteil vom 21.07.2026
- 172 C 4529/26
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Streit, Schubser und ein Video. beck-aktuell, 29.09.2026 (abgerufen am: 29.09.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/206711)



