LG München I verbietet Energieversorger Ausnutzung der geschäftlichen Unerfahrenheit von Flüchtlingen zum Abschluss von Verträgen

Zitiervorschlag
LG München I verbietet Energieversorger Ausnutzung der geschäftlichen Unerfahrenheit von Flüchtlingen zum Abschluss von Verträgen. beck-aktuell, 28.10.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/168156)
Das Landgericht München I hat einem Energieversorger per einstweiliger Verfügung verboten, im Rahmen der Akquise durch Drittunternehmen zuzulassen, dass mit Bewohnern von Flüchtlingswohnungen unter Ausnutzung ihrer geschäftlichen Unerfahrenheit Energieversorgungsverträge abgeschlossen werden. Dies teilte die Wettbewerbszentrale am 27.10.2016 mit. Mitarbeiter eines Vertriebspartners hatten gegenüber Flüchtlingen fälschlich behauptet, sie kämen im Auftrag des Sozialamtes und die Flüchtlinge müssten die Strom- und Gaskosten selbst zahlen (Beschluss vom 24.10.2016, Az.: I HK O 17790/16).
Flüchtlinge durch Vorspiegelung einer Selbstzahlerpflicht zum Vertragsabschluss verleitet
Wie die Wettbewerbszentrale schreibt, hatten Mitarbeiter eines Vertriebspartners des Energieversorgers im September 2016 eine von der Stadt Garbsen angemietete Flüchtlingswohnung aufgesucht, um dort Verträge zugunsten des Energieversorgers abzuschließen. Die Mitarbeiter des Vertriebspartners, von denen eine Person arabisch sprach, gaben gegenüber den Flüchtlingen fälschlich an, dass sie vom Sozialamt geschickt worden seien, und dass die Flüchtlinge nunmehr selbst für den Strom- und Gasverbrauch zahlen müssten. Einer der so angesprochenen Flüchtlinge habe daraufhin einen Erdgasliefervertrag unterschrieben.
Wettbewerbszentrale monierte unlauteren Wettbewerb
Die Wettbewerbszentrale beanstandete diese Art der Auftragsgenerierung als irreführend gemäß § 5 Abs. 1 UWG und als aggressive geschäftliche Handlung im Sinne des § 4a Abs. 1 UWG. Da sich der angesprochene Kriegsflüchtling nicht mit dem deutschen Rechtssystem auskenne, sei seine Unerfahrenheit in unlauterer Weise ausgenutzt worden, um einen Vertragsabschluss zu bewirken.
Auftragsgenerierung unter Ausnutzung der geschäftlichen Unerfahrenheit von Flüchtlingen wettbewerbswidrig
"Die Ausnutzung der geschäftlichen Unerfahrenheit von Flüchtlingen, die das deutsche Rechtssystem nicht kennen und die vor einer sprachlichen Barriere stehen, kann nicht toleriert werden", kommentierte Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale die gerichtliche Entscheidung. Aufträge, die unter diesen Umständen zustande kommen, seien nicht nur für die Betroffenen irreführend, sondern benachteiligten auch die Mitbewerber. Im Übrigen sei diese Art der Auftragsgenerierung auch unter sozialen Gesichtspunkten für die Allgemeinheit unerträglich, so Münker weiter.
- Redaktion beck-aktuell
- LG München I
- Beschluss vom 24.10.2016
- I HK O 17790/16
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LG München I verbietet Energieversorger Ausnutzung der geschäftlichen Unerfahrenheit von Flüchtlingen zum Abschluss von Verträgen. beck-aktuell, 28.10.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/168156)



