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LG Lüneburg

Private Krankenversicherung muss bei Prostatakarzinom Kosten einer IMRT-Strahlentherapie übernehmen

Rechtspartnerschaften in Zeiten des Krieges

Die IMRT-Bestrahlung bei der Behandlung von Prostatakarzinomen ist als medizinisch notwendig anzusehen, sodass die Kosten der Heilbehandlung von der privaten Krankenversicherung zu erstatten sind. Dies hat das Landgericht Lüneburg mit Urteil vom 02.08.2016 entschieden (Az.: 5 O 179/13).

LG: IMRT-Bestrahlung wissenschaftlich anerkannt und weniger belastend

Die IMRT-Bestrahlung sei wesentlich weniger belastend als die konventionelle 3-D-Bestrahlung, erläutert das Gericht seine Entscheidung. Nach den Ausführungen des Sachverständigen sei die IMRT-Bestrahlung als wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode anzusehen, die geeignet sei, eine Krankheit zu heilen beziehungsweise zu lindern.