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LG Lübeck

Bewährungsstrafe für Brandstiftung in Flüchtlingsunterkunft

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Nach einer Brandstiftung in einer noch unbewohnten Flüchtlingsunterkunft hat das Landgericht Lübeck am 11.05.2015 einen Finanzbeamten zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der 39-Jährige hatte gestanden, am 09.02.2015 in Escheburg bei Hamburg Feuer in einer Doppelhaushälfte gelegt zu haben. Damit wollte er nach eigenen Angaben verhindern, dass am nächsten Tag irakische Flüchtlinge in seiner unmittelbaren Nachbarschaft einziehen.

Höhere Bewährungsstrafe als von Staatsanwaltschaft gefordert verhängt

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren gefordert. Es handele sich um eine fremdenfeindliche Tat ‒ auch wenn dem Angeklagten keine rechte Gesinnung habe nachgewiesen werden können. Die Verteidigung verlangte eine milde Strafe, stellte jedoch keinen konkreten Antrag. Sie hielt dem 39-Jährigen zugute, dass er die Brandstiftung nicht geplant, sondern aus einem spontanen Entschluss heraus begangen habe. Zuletzt waren in Deutschland mehrfach Asylunterkünfte in Brand gesteckt worden, etwa in Vorra (Bayern), Tröglitz (Sachsen-Anhalt) und Limburgerhof (Rheinland-Pfalz).