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LG Leipzig stellt Strafprozess gegen früheren SachsenLB-Vorstand ein

Rechtspartnerschaften in Zeiten des Krieges

Das Leipziger Landgericht hat den ersten Strafprozess wegen der Beinahe-Pleite der SachsenLB eingestellt. Der angeklagte 55 Jahre alte frühere Landesbanker erhielt die Auflage, 30.000 Euro zu zahlen, wie ein Gerichtssprecher am 23.11.2015 sagte. Die Hälfte der Summe gehe an die Staatskasse, die andere Hälfte an gemeinnützige Einrichtungen. Die Einstellung war von den Prozessbeteiligten ausgehandelt worden.

Bankmanager wehrte sich gegen Vorwurf vorsätzlicher Verletzung von Bilanzierungsregeln

Der Bankmanager hatte im Prozess Anschuldigungen zurückgewiesen, vorsätzlich Bankbilanzierungsregeln verletzt zu haben. Die Anklage hatte ihm vorgeworfen, Finanzrisiken für die SachsenLB durch Kreditersatzgeschäfte über irische Zweckgesellschaften im Jahresabschluss 2005 verschleiert zu haben. Das Verfahren sei bereits vor knapp zwei Wochen eingestellt worden, teilte das Gericht nun mit.

Sachsen zahlt noch heute für Beinahe-Pleite

Die Geschäfte hatten die Bank vor acht Jahren an den Rand des Ruins gebracht. Sie wurde schließlich an die Landesbank Baden-Württemberg notverkauft. Sachsen bürgte und zahlt bis heute für Risiken. Der 55-Jährige war von 2004 bis 2006 im SachsenLB-Vorstand. Ein Prozess gegen drei weitere frühere Vorstände wegen der Beinahe-Pleite soll in Leipzig im Januar 2016 beginnen. Er wurde wegen Erkrankung einer Angeklagten bereits mehrfach verschoben.