Springer muss Kachelmann wegen Berichterstattung zu Vergewaltigungsvorwürfen mit 635.000 Euro entschädigen

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Springer muss Kachelmann wegen Berichterstattung zu Vergewaltigungsvorwürfen mit 635.000 Euro entschädigen. beck-aktuell, 30.09.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/187266)
In den Verfahren um die Berichterstattung von „Bild“, „Bild am Sonntag“ und „bild.de“ über das Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung gegen Jörg Kachelmann muss der Springer-Konzern dem Wetterexperten eine Entschädigung von 635.000 Euro zahlen. Dies hat das Landgericht Köln am 30.09.2015 entschieden. Wie Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht der Axel Springer SE, mitteilte, will Springer auf jeden Fall in Berufung gehen. Es liege weder im Interesse einer freien Presse noch der Öffentlichkeit, dass Medien "irrwitzige" Geldentschädigungen zahlen müssten, wenn sie über Aufsehen erregende Strafprozesse gegen bekannte Persönlichkeiten berichteten, betonte Soehring.
LG Köln: "Bild" hat rechtliche Grenzziehung fahrlässig verfehlt
Ursprünglich hatte Kachelmann 2,25 Millionen Euro gefordert. In seiner Begründung hat das Gericht nach Angaben der "Bild"-Zeitung deutlich gemacht, dass es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass "Bild" vorsätzlich und mit Schädigungsabsicht gehandelt habe. Das LG habe weiter festgestellt, dass sich "Bild" nicht rücksichtslos der Grenze zwischen dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Pressefreiheit angenähert habe. "Bild" könne aber der Vorwurf gemacht werden, "auf einem außerordentlich schwierigen Gebiet der Abwägung der widerstreitenden Grundrechtspositionen die rechtliche Grenzziehung fahrlässig verfehlt zu haben."
- Redaktion beck-aktuell
- LG Köln
- Urteil vom 30.09.2015
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Springer muss Kachelmann wegen Berichterstattung zu Vergewaltigungsvorwürfen mit 635.000 Euro entschädigen. beck-aktuell, 30.09.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/187266)



