Virologe führte nicht über Corona-Ursprung in die Irre

Zitiervorschlag
Virologe führte nicht über Corona-Ursprung in die Irre. beck-aktuell, 20.04.2026 (abgerufen am: 20.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/196546)
Die Corona-Pandemie mag lange vorbei sein, Gerichte beschäftigt sie aber noch immer. Etwa das LG Hamburg, das am Freitag dem Physiker Roland Wiesendanger die Äußerung verboten hat, der Virologe Christian Drosten habe über die Herkunft des Corona-Virus in die Irre geführt.
Das Magazin Cicero hatte Anfang Februar 2022 unter der Überschrift "Stammt das Coronavirus aus dem Labor? – 'Herr Drosten hat Politik und Medien in die Irre geführt'" ein Interview mit Wiesendanger veröffentlicht. Darin sagte der Physiker, der Chefvirologe an der Berliner Charité, Christian Drosten, habe die Öffentlichkeit gezielt über die Herkunft des Virus getäuscht. Außerdem erklärte er, die Bewegung "Scientists for Science", zu deren Mitbegründern Droste zählt, habe das Ziel gehabt, die virologische Forschung frei von Beschränkungen zu halten.
Drosten ließ die Äußerungen bereits per Eilantrag untersagen. Jetzt war er auch in der Hauptsache erfolgreich. Die Pressekammer des LG Hamburg hat die Äußerung, Drosten habe die Öffentlichkeit gezielt getäuscht, untersagt (Urteil vom 17.04.2026 – 324 O 518/24).
Unwahre Tatsachenbehauptungen
Bei dieser Äußerung handele es um die Behauptung über eine innere Tatsache, die dem Beweis zugänglich sei. Aus dem Kontext entstehe für den Leser das Verständnis, dass es sich bei der gezielten Täuschung, die Wiesendanger Drosten vorwirft, um einen Umstand handele, der nunmehr für jedermann offen zutage getreten und damit beweisbar geworden sei.
Die Kammer allerdings konnte nicht erkennen, dass Drosten öffentlich etwas gesagt hat, von dem er gewusst hat, dass es unwahr ist. Insbesondere lasse sich dem Parteivortrag nicht entnehmen, dass sich Drosten im Rahmen einer Telefonkonferenz mehrerer Virologen am 1. Februar 2020 darauf festgelegt hätte, dass der Corona-Virus im Labor entstand. Vielmehr habe sich der Virologe konsistent und durchgehend gegen einen Laborursprung ausgesprochen.
Eine "Umkehr" liege auch nicht in dem von Drosten Mitte Februar 2020 mitunterzeichneten offenen Brief in dem Wissenschaftsjournal The Lancet. Auch in dieser Veröffentlichung habe Drosten vertreten, dass eine natürliche Herkunft und nicht ein Laborursprung wahrscheinlich sei. Schließlich habe sich Drosten auch im Anschluss, etwa im NDR-Podcast Coronavirus Update, durchgängig dahingehend geäußert, dass der Laborursprung eine denkbare, aber nicht die überzeugendere Ursache sei.
Auch die Äußerung zum Ziel der Bewegung "Scientists for Science" hat das LG Wiesendanger verboten. Der Physiker habe die Ziele der Initiative falsch wiedergegeben. Deren Selbstdarstellung sei zu entnehmen, dass Risiken auf verschiedene Weise, darunter auch durch gesetzliche Regelungen, minimiert werden sollten.
- Redaktion beck-aktuell, bw
- LG Hamburg
- Urteil vom 17.04.2026
- 324 O 518/24
Zitiervorschlag
Virologe führte nicht über Corona-Ursprung in die Irre. beck-aktuell, 20.04.2026 (abgerufen am: 20.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/196546)



