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LG Gera

Über drei Jahre Haft für Brandanschlag auf Asylbewerberunterkunft

Parken in Pink

Für den Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft im thüringischen Altenburg ist ein 29-jähriger Mann zu dreieinviertel Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Gera erklärte ihn in seinem Urteil vom 20.06.2016 unter anderem der fahrlässigen Brandstiftung für schuldig. Im Treppenhaus waren am 07.12.2015 Papier und mehrere abgestellte Kinderwagen in Brand gesteckt worden. Durch den Rauch wurden neun Menschen verletzt, darunter ein zwei Monate altes Baby.

Wegen Nazi-Parolen Geldstrafe für Mitangeklagten

Der Angeklagte habe aus ausländerfeindlichen Motiven gehandelt und das Haus anzünden oder zumindest die Bewohner in Angst und Schrecken versetzen wollen, sagte der Vorsitzende Richter in der Begründung. Ein mitangeklagter 31-Jähriger wurde vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen, muss aber wegen Nazi-Parolen eine Geldstrafe zahlen.