VW-Käufer kann wegen Manipulation an Abgaswerten derzeit nicht vom Kauf zurücktreten

Zitiervorschlag
VW-Käufer kann wegen Manipulation an Abgaswerten derzeit nicht vom Kauf zurücktreten. beck-aktuell, 12.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/176271)
Vor dem Landgericht Frankenthal ist erneut ein Autokäufer mit seiner Klage gegen ein VW-Autohaus gescheitert. Das Gericht bejahte am 12.05.2016 aufgrund der Manipulationssoftware zwar das Vorliegen eines erheblichen Fahrzeugmangels. Der Käufer könne derzeit aber dennoch nicht wirksam zurücktreten, weil VW ein Nachbesserungskonzept angekündigt habe. Ein Zuwarten bis Ende 2016 sei dem Käufer zuzumuten.
Käufer muss bis Ende 2016 Nachbesserung zulassen
Zwar liege mit der Manipulationssoftware ein Fahrzeugmangel vor, der im nach der Rechtsprechung des BGH maßgeblichen Zeitpunkt der Rücktrittserklärung angesichts der Ungewissheiten der Mangelbeseitigung auch erheblich sei. Die vor einem wirksamen Rücktritt des Käufers erforderliche angemessene Frist sei jedoch noch nicht abgelaufen, so das LG. Dem Käufer sei ein Zuwarten jedenfalls bis zum Ende des Jahres 2016 zuzumuten, nachdem der VW-Konzern ein Nachbesserungskonzept für diesen Zeitraum angekündigt und der Kläger eigene erhebliche Umstände, die für eine eventuell kürzer zu bemessende Frist sprechen könnten, nicht vorgetragen habe. Bereits Anfang April 2016 hatte das LG Frankenthal die im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal stehende Klage eines Autokäufers abgewiesen – damals allerdings, weil es an einem schlüssigen Klagevortrag gefehlt hatte.
- Redaktion beck-aktuell
- LG Frankenthal
- Entscheidung vom 12.05.2016
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VW-Käufer kann wegen Manipulation an Abgaswerten derzeit nicht vom Kauf zurücktreten. beck-aktuell, 12.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/176271)



