In der heißen Phase der Corona-Pandemie erlaubte der Pharmakonzern Moderna Konkurrenten die Nutzung eines Patents für die Impfstoffentwicklung. Wann diese Erlaubnis endete und wie viel Geld Moderna für dessen Weiternutzung danach zusteht, das hatte nun das LG Düsseldorf zu entscheiden.
Biontech und Pfizer hatten gar nicht bestritten, das Patent benutzt zu haben. Sie waren aber der Ansicht, dass sie dies bis zum 5. Mai 2023 durften, weil Moderna die Benutzung im Oktober 2020 in einer Presseerklärung erlaubt habe. Erst am 5. Mai 2023 habe die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Covid-19-Pandemie für beendet erklärt, womit die Erlaubnis entfallen sei.
Die Patentkammer sieht einen anderen Zeitpunkt als entscheidend an: Moderna habe die Erlaubnis bereits am 7. März 2022 durch eine weitere Presseerklärung widerrufen. Somit müssten Biontech und Pfizer für die Nutzung bereits ab diesem Tag und nicht erst ab Mai 2023 zahlen.
Entsprechend müssen die beiden Unternehmen nun über den Umfang der Nutzung des Klagepatents sowie die erzielten Preise und Gewinne Auskunft geben. Moderna habe Anspruch auf Schadenersatz, so das LG Düsseldorf. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Über eine Berufung hätte das OLG Düsseldorf zu entscheiden.