Hohe Freiheitsstrafe für Mord an Briten

Zitiervorschlag
Hohe Freiheitsstrafe für Mord an Briten. beck-aktuell, 12.07.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/173261)
Wegen Mordes an einem britischen Staatsangehörigen in Tateinheit mit Verstößen gegen das Waffengesetz hat die 29. Strafkammer des Landgerichts Berlin jetzt den 63-jährigen Angeklagten Rolf Z. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Jahren und 7 Monaten verurteilt. Die Kammer ging wegen der festgestellten Alkoholisierung des Angeklagten zum Tatzeitpunkt von einer verminderten Schuldfähigkeit aus, so dass von der Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe abgesehen und auf eine zeitige Freiheitsstrafe erkannt wurde. Die Revision wurde zugelassen (Urteil vom 11.07.2016, Az.: 529 Ks 1/16, nicht rechtskräftig).
Bauchschuss mit Todesfolge
Nach Überzeugung der Schwurgerichtskammer hat der Angeklagte in den frühen Morgenstunden des 20.09.2015 dem 31-jährigen Luke H. vor einer Bar in Berlin-Neukölln ohne Vorwarnung mit einer doppelläufigen Schrotflinte in den Bauch geschossen. Das Opfer sei wenig später im Krankenhaus seinen schweren Verletzungen erlegen.
Ausländerfeindliches Tötungsdelikt nicht ausgeschlossen
Ein Motiv für die Tötung des aus Großbritannien stammenden Juristen, mit dem der Angeklagte zuvor nach den Feststellungen des Gerichts keinerlei Kontakt gehabt hatte, konnte die Kammer nicht mit Sicherheit feststellen. Zwar habe die 20-tägige Hauptverhandlung ergeben, dass der Angeklagte Waffen und Nazi-Devotionalien gesammelt habe, daraus lasse sich jedoch nach der Beweisaufnahme nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit auf eine Ausländerfeindlichkeit als Tatmotiv schließen.
Mord aus Heimtücke – verminderte Schuldfähigkeit wegen Alkoholisierung
Der Umstand, dass sich das zufällig ausgewählte Opfer keines Angriffs versah, erfülle jedoch das Mordmerkmal der Heimtücke. Wegen der festgestellten Alkoholisierung des Angeklagten zum Tatzeitpunkt ging die Kammer von einer verminderten Schuldfähigkeit aus, so dass von der Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe abgesehen und auf eine zeitige Freiheitsstrafe erkannt wurde.
- Redaktion beck-aktuell
- LG Berlin
- Urteil vom 11.07.2016
- 529 Ks 1/16
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Hohe Freiheitsstrafe für Mord an Briten. beck-aktuell, 12.07.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/173261)



