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Sex im Erlebnisbad

LG Augsburg bestätigt Jugendarrest für junges Paar

Parken in Pink

Ein junges Paar muss wegen Sex in einem Erlebnisbad in den Jugendarrest. Das Landgericht Augsburg hat am 19.08.2015 die vom Amtsgericht gegen den 18-Jährigen und seine 19 Jahre alte Freundin verhängten Zuchtmittel bestätigt.

LG bestätigt Verurteilung wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses

Das LG begründete seine Entscheidung am 19.08.2015 damit, dass die an Weihnachten 2014 in der «Erlebnisgrotte» der Therme im Augsburger Vorort Neusäß ausgeführten sexuellen Handlungen ein öffentliches Ärgernis begründeten. Auf einem Video sei eindeutig zu sehen, «dass sexuelle Handlungen stattgefunden haben», so das LG. Im Juni 2015 waren die jungen Leute deshalb schon in erster Instanz vom AG Augsburg zu Jugendarrest verurteilt worden. Der junge Mann hatte zwei Wochen Dauerarrest bekommen. Seine Partnerin erhielt einen Wochenendarrest, zudem wurden ihr 32 Stunden Hilfsdienste auferlegt.