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LG Augsburg bewilligt vorzeitige Haftentlassung von Uli Hoeneß

Rentenrebellen

Der ehemalige Präsident des FC Bayern München kommt vorzeitig am 29.02.2016 wieder auf freien Fuß. Wie "Spiegel-Online" am 18.01.2016 meldet, hat das Landgericht Augsburg seinem Antrag auf vorzeitige Entlassung aus der Haft entsprochen. Die Bewährungszeit sei auf drei Jahre festgelegt worden. Während dieser Zeit müsse Hoeneß etwaige Wohnungswechsel bei der Strafvollstreckungskammer anzeigen.

Verschiedene Aspekte berücksichtigt

Für die Entscheidung des LG Augsburg war laut "Spiegel-Online" unter anderem relevant, dass Hoeneß sich selbst angezeigt hatte und zudem den durch seine Steuerhinterziehung verursachten Schaden durch Millionenzahlungen wiedergutgemacht habe. Außerdem habe das Gericht dem Ex-Bayern-München-Manager eine gute Sozialprognose ausgestellt.

Hoeneß bereits seit Anfang 2015 Freigänger

Anfang Juni 2014 hatte Hoeneß seine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten angetreten, seit Anfang Januar 2015 war er Freigänger.