Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
AG Neuss

Verwarnung für Lehrer nach Festhalten der Schüler im Klassenzimmer

Parken in Pink

Einige Erziehungsmethoden in der Schule hat das Amtsgericht Neuss infrage gestellt. Der Amtsrichter Heiner Cöllen verurteilte einen Realschullehrer in Neuss wegen Freiheitsberaubung, weil er Schüler am Ende der letzten Schulstunde eine Strafarbeit aufgebrummt und sie am Verlassen des Klassenraums gehindert hatte. Cöllen sprach den Pädagogen am 24.08.2016 schuldig, beließ es aber bei einer "Verwarnung mit Strafvorbehalt“.

Lehrer hinderte Schüler am Verlassen des Klassenzimmers

Der Musiklehrer hatte einer lauten Schulklasse im Unterricht eine schriftliche Arbeit aufgebrummt: Sie mussten einen Wikipedia-Eintrag über einen Musiker abschreiben. Nach dem Unterricht mussten die Sechstklässler ihre Arbeiten einzeln abgeben. Dabei hatte der Lehrer mehrere Schüler daran gehindert, den Raum zu verlassen. Einer von ihnen hatte schließlich per Handy die Polizei gerufen. Zudem hatte der 50-Jährige einen der Schüler bei der Rückgabe einer Arbeit mit der Faust in den Bauch getroffen. Der Schüler selbst wollte dem Pädagogen im Zeugenstand aber keine Absicht unterstellen. Es habe auch nicht lange wehgetan, versicherte der 13-Jährige. Die letzte Stunde sei zu Ende gewesen und alle hätten schnell nach Hause gewollt.

Trotz Verständnis für "schweren Job" bleibt Freiheitsberaubung

Zwar versicherte der Richter dem Angeklagten sein "volles Verständnis für ihren schweren Job". Dass sich der Lehrer nach Unterrichtsende mit seinem Stuhl und einer Gitarre auf den Knien vor die Klassentür gesetzt und Schüler nicht herausgelassen habe, erfülle dennoch den Tatbestand der Freiheitsberaubung. Das Abschreibenlassen eines Wikipedia-Eintrags sei zudem wohl eine unzulässige Kollektivmaßnahme gewesen. Aber darauf komme es nicht an.

Vom Vorwurf der Körperverletzung frei gesprochen

Als Auflage muss sich der Musiklehrer im Umgang mit undisziplinierten Schülern fortbilden, andernfalls drohen ihm 1.000 Euro Geldstrafe. Vom Vorwurf der Körperverletzung wurde der Pädagoge freigesprochen. Nach seiner Verurteilung zeigte sich der Lehrer erleichtert: Der Vorwurf der Körperverletzung sei vom Tisch und die Fortbildung sehe er als "produktives Angebot“. Ob er das Urteil akzeptieren wird, ließ er aber offen. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte 1.500 Euro Geldstrafe beantragt, der Verteidiger Freispruch gefordert. Sein Mandant habe seine Aufsichtspflicht erfüllt, in dem er nicht alle Schüler gleichzeitig aus dem Raum habe stürmen lassen.