Lebenslange Haft wegen Mordes an Obdachlosem

Zitiervorschlag
Lebenslange Haft wegen Mordes an Obdachlosem. beck-aktuell, 08.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/192651)
Wegen Mordes an einem Obdachlosen ist ein 36-jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Ansbach sprach den Hauptangeklagten am 03.06.2015 schuldig, den 54-Jährigen im Sommer 2014 in der gemeinsamen Obdachlosenunterkunft in Gunzenhausen mit Tritten getötet zu haben. Anschließend habe er die Leiche auf Bahngleise in der Nähe gelegt, um die Tat wie einen Suizid erscheinen zu lassen. "Beinahe wäre dieser perfide Plan aufgegangen", sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Krach.
Weitere Mitangeklagte ebenfalls verurteilt
Ein ebenfalls 36 Jahre alter Mitangeklagter muss wegen Körperverletzung eineinhalb Jahre ins Gefängnis. Eine 17-Jährige bekam wegen gefährlicher Körperverletzung eine Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Sie hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt, die beiden Männer äußerten sich dagegen nicht zu den Vorwürfen.
Die Tat im Einzelnen
Der Richter schilderte die Tat im Juni 2014: Die Angeklagten hätten gemeinsam mit ihrem späteren Opfer - einem laut Zeugen extrem friedfertigen Menschen - Alkohol getrunken. Nach einem Missverständnis habe der Haupttäter dann mehrmals mit Händen und Fäusten auf den 54-Jährigen eingeschlagen und ihn später getötet. Die Kammer ging von Mord aus. Der Richter sprach von «massiven Trittserien» gegen den auf dem Rücken liegenden 54-Jährigen. «Kaum noch ein Knochen blieb heil.» Der Staatsanwalt sprach in seinem Plädoyer von einem «Terrorregime», das der 36-Jährige in der Obdachlosenunterkunft aufgebaut habe. Auf jegliche Probleme habe der «grundsätzlich immer betrunkene» Mann mit Gewalt reagiert.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- LG Ansbach
- Urteil vom 03.06.2015
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Lebenslange Haft wegen Mordes an Obdachlosem. beck-aktuell, 08.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/192651)



