Arbeitgeberin muss 5-jährige "Praktikumszeit" nachträglich ordentlich vergüten

Zitiervorschlag
Arbeitgeberin muss 5-jährige "Praktikumszeit" nachträglich ordentlich vergüten. beck-aktuell, 14.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/174701)
Eine ursprünglich als Praktikantin angestellte Arbeitnehmerin, die mehr als fünf Jahre lang 43 Stunden pro Woche für ein Monatsgehalt von nur 300 Euro gearbeitet hat, kann von der Arbeitgeberin eine Nachzahlung über 50.000 Euro für Vergütung, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge verlangen. Dies hat das Landesarbeitsgericht München mit Urteil vom 13.06.2016 entschieden (Az.:3 Sa 23/16).
Klägerin machte Mindestlohn geltend
Die Klägerin arbeitete zu den in einem Praktikumsvertrag ausgehandelten Konditionen für die Ausbildung zur Finanzfachwirtin von September 2009 bis März 2015. Nachträglich forderte sie dann von der Arbeitgeberin eine Vergütung von 8,50 Euro pro Stunde. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- LAG München
- Urteil vom 13.06.2016
- 3 Sa 23/16
Zitiervorschlag
Arbeitgeberin muss 5-jährige "Praktikumszeit" nachträglich ordentlich vergüten. beck-aktuell, 14.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/174701)



