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LAG Berlin-Brandenburg

Amazon-Betriebsräte nicht in unbefristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen

Revitalisierte VwGO

Zwei Betriebsratsmitglieder der Amazon Logistik Potsdam GmbH sind mit ihrem Begehren auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis gescheitert. Dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg fehlte es an einem konkreten Vortrag der Kläger dazu, dass sie allein aufgrund ihrer Betriebsratstätigkeit nicht übernommen worden seien. Das LAG bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz. Die Revision an das Bundesarbeitsgericht hat es nicht zugelassen (Az.: 23 Sa 1445/15 und 23 Sa 1446/15).

Befristete Einstellung von Arbeitnehmern für das Weihnachtsgeschäft

Die Amazon Logistik Potsdam GmbH stellt jeweils für das Weihnachtsgeschäft mehrere hundert Arbeitnehmer befristet ein, von denen ein Teil – abhängig von Arbeitsbedarf und Beurteilung - zum Jahresende in weitere befristete oder unbefristete Arbeitsverhältnisse übernommen werden. Die Kläger, denen nur eine auf einen Monat befristete Beschäftigung angeboten worden war, hatten geltend gemacht, sie seien wegen ihres Betriebsratsamtes unberücksichtigt geblieben.

LAG: Bloß vermutete Benachteiligung wegen Betriebsratstätigkeit genügt nicht

Die Klagen blieben auch vor dem LAG erfolglos. Zwar könne ein Anspruch auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestehen, wenn diese nur wegen einer Betriebsratstätigkeit verweigert werde, so das LAG. Denn dies würde eine verbotene Benachteiligung wegen des Betriebsratsamts darstellen (§ 78 BetrVG). Die Kläger hätten im vorliegenden Fall jedoch nicht konkret vortragen können, dass eine derartige Benachteiligung erfolgt sei, zumal bei der Arbeitgeberin weiterhin ein Betriebsrat bestehe, die Auswahl der weiterbeschäftigten Arbeitnehmer nach einem formalen Verfahren erfolgt sei und zu ihnen auch Betriebsratsmitglieder gehört hätten. Allein die Vermutung der Kläger, sie seien wegen ihrer Betriebsratstätigkeit nicht übernommen worden, genüge nicht.