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LG München I

Bayerischer Fußball-Verband siegt in Streit um Videoberichterstattung von Amateurspielen

Berufe mit Haltung

Im Streit um die Videoberichterstattung vom Amateurfußball hat der Bayerische Fußball-Verband (BFV) einen Erfolg erzielt. Wie eine Sprecherin des Landgerichts München I am 22.07.2016 erklärte, wurde am 21.07.2016 eine Klage mehrerer Zeitungsverlage abgewiesen, die auch mit Bewegtbildern von Spielen der Amateurliga berichten wollen. Damit bestätigten die Richter im Hauptsacheverfahren die Rechtsposition des BFV.

Sachverhalt

Die Zeitungen, die auch mit Bewegtbildern von Spielen der Amateurligen berichten wollen, wehren sich gegen die Akkreditierungsbestimmungen des BFV. Demnach werden Kamerateams nur zugelassen, wenn sie Lizenzgebühren an den BFV zahlen oder ihr Material kostenlos der Verbandsplattform bfv.tv zur Verfügung stellen. Die Gebühren betragen zwischen 250 Euro (Landesliga) und 1000 Euro (Regionalliga) pro Spiel.

BFV sieht sein Handeln im Interesse der Vereine

"Wir handeln entgegen anderslautender Behauptungen nur im Auftrag und Interesse unserer Vereine", versicherte BFV-Präsident Rainer Koch. "Nicht nur die drei Bundesligen, sondern auch der Amateur-Spitzenfußball hat einen Wert und der steht den Vereinen zu. Mögliche Gelder schüttet der BFV gemäß seinen Regularien zu 90% wieder an die Clubs aus."

Verlage kündigen Berufung an

Der Rechtsanwalt der Verlage, Johannes Weberling, kündigte an, in Berufung zu gehen. "Ich denke, dass vor dem Oberlandesgericht neue Argumente eine Rolle spielen werden", sagte der Chefredakteur der "Mittelbayerischen Zeitung", Manfred Sauerer.

BFV nutzt nach Meinung der Verlage sein Monopol aus

Die Verlage werfen dem BFV vor, seine Monopolstellung auszunutzen und die Gemeinnützigkeit zu missachten. Neben dem kartellrechtlichen Verfahren wird der Fall auch urheberrechtlich überprüft. Das Landgericht München I hatte schon im Juni 2015 eine einstweilige Verfügung gegen den Verband aufgehoben.

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