Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt

Keine Entschädigung für Contergan-Opfer in Spanien

Medienverbot statt Medienkompetenz?

Im Kampf um Entschädigungszahlungen haben die spanischen Opfer des Contergan-Arzneimittel-Skandals einen herben Rückschlag erlitten. Der Oberste Gerichtshof wies am 23.09.2015 in Madrid eine entsprechende Klage von rund 180 Geschädigten ab. Mit dieser Entscheidung wurde ein Urteil des Madrider Landgerichts bestätigt, das im Jahr 2014 einen gegenteiligen Richterspruch von 2013 aufgehoben hatte.

Klageforderungen bereits verjährt

In seiner Urteilsbegründung teilte das Oberste Gericht mit, die Verjährungsfrist sei zum Zeitpunkt der Anklageerhebung im Jahr 2012 bereits lange abgelaufen gewesen. Die Kläger hatten ursprünglich in erster Instanz für jeden Prozentpunkt der Behinderung eine Entschädigung von jeweils 20.000 Euro zugesprochen bekommen. Der zur Zahlung verurteilte Konzern Grünenthal legte damals Berufung ein.

Kläger-Anwalt kündigt Gang zum Verfassungsgericht an

Das deutsche Pharma-Unternehmen bekräftigte erneut, dass einige spanische Betroffene schon seit 1973 Leistungen von der Conterganstiftung bekämen. Zudem erhielten viele der Kläger finanzielle Unterstützung von der spanischen Regierung oder anderen Stellen, hieß es. Der Vorsitzende der spanischen Betroffenen-Vereinigung Avite, José Riquelme, sagte der Nachrichtenagentur efe, das Urteil des Obersten Gerichts sei "ein harter Schlag". Man wolle nun aber bis zum Verfassungsgericht und auch bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ziehen, fügte Avite-Anwalt Ignacio Martínez an.

10.000 Kinder infolge Contergans missgebildet

Das Schlaf- und Beruhigungsmittel Contergan hatte Ende der 1950er Jahre einen der größten Arzneimittelskandale ausgelöst. Weltweit kamen 10.000 Kinder mit schweren körperlichen Missbildungen zur Welt, davon 5.000 in Deutschland. Nach Avite-Angaben gab es in Spanien rund 3.000 Betroffene.