Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
BVerfg entscheidet nicht

Kein Rentenplus für Abiturienten und Studierte

Attraktives Anwaltsnotariat

Mehrere Rentner sind mit Verfassungsbeschwerden gegen das System der Anrechnung von Ausbildungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung gescheitert. Sie finden es ungerecht, dass seit einer Reform aus dem Jahr 2004 Schul- und Studienzeiten nicht mehr auf die Rentenhöhe angerechnet werden, eine Berufsausbildung aber schon. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerden nicht zur Entscheidung an, wie aus einem Beschluss des Gerichts hervorgeht (Beschluss vom 18.05.2016, Az.: 1 BvR 2217/11 bis 1 BvR 2219/11 und 1 BvR 2430/11).

Ungleichbehandlung nicht ausreichend begründet

Die vier Kläger hätten genauer begründen müssen, warum die verschiedenen Ausbildungen aus ihrer Sicht einheitlich zu berücksichtigen sind. Für eine Ungleichbehandlung durch den Gesetzgeber könne es außerdem gute Gründe geben. Damit hätten sich die Beschwerden laut BVerfG-Beschluss überhaupt nicht auseinandergesetzt.

Reform brachte Klägern finanzielle Einbußen

Die Neuregelung war ein Baustein der rot-grünen Rentenreform im Jahr 2004. Der Bundesregierung ging es damals darum, in einer Gesellschaft mit immer mehr Alten die künftigen Beitragszahler zu entlasten. Die Kläger, die zwischen 2005 und 2007 in Rente gingen, profitierten zwar von einer Übergangsregelung bei den Ausbildungszeiten, bekamen durch die Reform aber weniger Geld.