Betreiber des AKW Fukushima muss Schadenersatz für Suizid zahlen

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Betreiber des AKW Fukushima muss Schadenersatz für Suizid zahlen. beck-aktuell, 30.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/191541)
Rund vier Jahre nach der Atomkatastrophe in Fukushima muss der Betreiber Tepco Schadensersatz für den Suizid eines Anwohners zahlen, der damals sein Haus verlassen musste. Ein japanisches Gericht verurteilte das Unternehmen zur Zahlung von umgerechnet etwa 198.000 Euro, wie die japanische Nachrichtenagentur Jiji Press am 30.06.2015 berichtete.
Japaner war in Depressionen verfallen
Der 67-jährige Japaner war in Depressionen verfallen, nachdem er wegen der Katastrophe im Jahr 2011 seine Heimat verlassen musste, und hatte sich das Leben genommen. Seine Witwe und zwei weitere Familienangehörige hatten deswegen Tepco verklagt. Im Zuge der Erdbeben-, Tsunami- und Atomkatastrophe am 11.03.2011 kamen rund 19.000 Menschen ums Leben, Zehntausende mussten ihre Heimat verlassen. Bereits im August 2014 hatte das Gericht Tepco in einem ähnlichen Fall zu umgerechnet 356.000 Euro Schadenersatz verurteilt.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Betreiber des AKW Fukushima muss Schadenersatz für Suizid zahlen. beck-aktuell, 30.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/191541)



