Hinterbliebene der Opfer der Loveparade-Katastrophe drängen mit Unterschriftenliste auf Durchführung eines Strafverfahrens

Zitiervorschlag
Hinterbliebene der Opfer der Loveparade-Katastrophe drängen mit Unterschriftenliste auf Durchführung eines Strafverfahrens. beck-aktuell, 25.07.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/172656)
Mit 350.000 Unterschriften, die sie in einer Online-Petition gesammelt haben, wollen Hinterbliebene der Opfer der Loveparade-Katastrophe von 2010 ihrem Wunsch nach der Durchführung eines Strafprozesses Nachdruck verleihen. Die Unterstützerliste wurde der Verwaltung des Oberlandesgerichts Düsseldorf am 25.07.2016 übergeben. Dieses muss in zweiter Instanz über die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen Mitarbeiter der Stadt Duisburg und des Festival-Veranstalters entscheiden, nachdem das Landgericht Duisburg die Anklage mangels hinreichenden Tatverdachts nicht zur Hauptverhandlung zugelassen hatte.
LG Duisburg lehnte Verfahrenseröffnung wegen Mängeln ab
Das LG Duisburg hatte die Eröffnung des Strafverfahrens gegen die zehn Angeklagten im April 2016 mit einem auf 460 Seiten begründeten Beschluss abgelehnt. Das Gericht hatte die gesetzliche Aufgabe, die mit der Anklage erhobenen Vorwürfe daraufhin zu prüfen, ob eine Hauptverhandlung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einer Verurteilung der Angeschuldigten führen würde. Nur dann darf eine Hauptverhandlung durchgeführt werden. Es war zu dem Ergebnis gekommen, die Vorwürfe der Anklage seien mit den vorgelegten Beweismitteln nicht zu beweisen. Eine Verurteilung der Angeklagten sei deshalb nicht zu erwarten.
Entscheidung über Rechtsmittel gegen Nichteröffnung des Hauptverfahrens steht noch aus
Gegen die LG-Entscheidung hatten die Staatsanwaltschaft Duisburg sowie mehrere Nebenkläger Rechtsmittel eingelegt. Diese Rechtsmittel würden zurzeit noch begründet, so das OLG. Nach Eingang der Begründungen und der Verfahrensakten beim OLG werde ein Strafsenat über die Beschwerden entscheiden. Dabei werde der zuständige Senat unabhängig von der Petition ausschließlich nach Recht und Gesetz über die Beschwerde entscheiden, betonte der Pressesprecher des OLG Düsseldorf Andreas Vitek. Gleichzeitig brachte er sein Verständnis für das "Bedürfnis der Hinterbliebenen und aller Opfer der Loveparade-Katastrophe sowie der Öffentlichkeit" zum Ausdruck, "die Gründe und Ursachen dieser Tragödie zu erfahren".
21 Tote und mehr als 600 Verletzte bei Massenpanik
Bei der Loveparade 2010 waren bei einer Massenpanik 21 Menschen gestorben und über 600 Personen verletzt worden.
- Redaktion beck-aktuell
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Hinterbliebene der Opfer der Loveparade-Katastrophe drängen mit Unterschriftenliste auf Durchführung eines Strafverfahrens. beck-aktuell, 25.07.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/172656)



