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Fusion Edeka - Tengelmann

Während Schlichtungsverfahren ruht Streit um Zulassung von Rechtsmitteln

Klageindustrie

Der Bundesgerichtshof teilt mit, dass er momentan nicht über die Zulassung von Rechtsmitteln gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf beraten wird, in dem dieses eine aufschiebende Wirkung der Beschwerde anderer Unternehmen gegen die Ministererlaubnis der Fusion von Edeka und Tengelmann beschlossen hat. Das OLG hatte keine Rechtsmittel zugelassen, wogegen der Bundeswirtschaftsminister sowie Edeka und Kaisers Tengelmann Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt hatten. Die Verfahrensbeteiligten haben den BGH nun angesichts des laufenden Schlichtungsverfahrens darum gebeten, momentan nicht über die Rechtsmittel zu entscheiden.

Beteiligte wollten vor den Bundesgerichtshof

Mit dem beim Kartellsenat des Bundesgerichtshofs anhängigen Beschluss habe das OLG die aufschiebende Wirkung der von anderen Unternehmen, insbesondere von Rewe, erhobenen Beschwerden gegen die Ministererlaubnis angeordnet. Die Rechtsbeschwerde habe es nicht zugelassen. Der Bundeswirtschaftsminister und Edeka haben über die Nichtzulassungsbeschwerde hinaus zulassungsfreie Rechtsbeschwerde erhoben.