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FG Saarland

Finanzministerium muss Steuer-CD-Daten an saarländischen Landtag herausgeben

„Das unsichtbare Recht“

Im Streit um die Herausgabe von Steuer-CD-Daten hat das Finanzgericht Saarland mit Eilbeschlüssen vom 27.04.2016 entschieden, dass das Herausgabeverlangen des saarländischen Landtags gegenüber dem Finanzministerium rechtmäßig ist. Das FG hat die Beschwerde zum Bundesfinanzhof zugelassen (Az.: 2 V 1088/16, 2 V 1089/16 und 2 V 1091/16).

FG: Herausgabeverlangen des Parlaments rechtmäßig

Das FG hat die Anträge auf Erlass von einstweiligen Anordnungen zurückgewiesen. Das Herausgabeverlangen des Parlaments sei rechtmäßig. Das öffentliche Interesse an einer Datenweitergabe überwiege das individuelle Interesse der Antragsteller an der Geheimhaltung. Dies gelte insbesondere deshalb, weil sich die Mitglieder des Ausschusses ausdrücklich (auch) zur Wahrung des Steuergeheimnisses verpflichtet hätten.