FG Niedersachsen entscheidet zu Voraussetzungen einer Steuerberichtigung im Zusammenhang mit Vermittlung von Profifußballspielern

Zitiervorschlag
FG Niedersachsen entscheidet zu Voraussetzungen einer Steuerberichtigung im Zusammenhang mit Vermittlung von Profifußballspielern. beck-aktuell, 06.10.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/169391)
Das Niedersächsische Finanzgericht hat mit Urteil vom 18.08.2016 einer Klage stattgegeben, mit der die Umsatzsteuerberichtigung im Zeitpunkt der Leistungserbringung für Provisionsraten begehrt wurde, deren Fälligkeit mehr als zwei Jahre nach dem Zeitpunkt der Leistungserbringung lag. Die Entscheidung, bei der es um Vermittlungsprovisionen im Profifußball ging, habe große praktische Bedeutung unter anderem für Ratenzahlungsverkäufe, betonte das Gericht (Az.: 5 K 288/15). Das beklagte Finanzamt hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Das Revisionsverfahren wird beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen V R 51/16 geführt.
FG verweist auf Rechtsprechung des BFH
Nach § 13 Abs. 1 Nr. 1a UStG entsteht die Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen bei der Berechnung der Steuer nach vereinbarten Entgelten (sogenannte Sollbesteuerung) mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind. Auf den Zeitpunkt des Zahlungseingangs kommt es nicht an. Nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG hat der Unternehmer die Umsatzsteuer zu berichtigen, wenn das vereinbarte Entgelt für die steuerpflichtige Leistung uneinbringlich geworden ist. Der Bundesfinanzhof hatte in einem Urteil aus dem Jahr 2013 die Voraussetzungen einer Steuerberichtigung bereits für den Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung bejaht, soweit ein der Sollbesteuerung unterliegender Unternehmer seinen Entgeltanspruch aufgrund eines vertraglichen Einbehalts zur Absicherung von Gewährleistungsansprüchen über einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren nicht verwirklichen kann.
Raten über Laufzeit der Spielerverträge zu zahlen
Das FG hat mit seinem Urteil jetzt diese Rechtsprechung des BFH fortgeführt. Geklagt hatte eine Spielervermittlerin, die für erfolgreiche Vermittlungen von Profifußballspielern von den aufnehmenden Vereinen Vermittlungsprovisionen erhielt. Diese Provisionsforderungen waren nach den Vereinbarungen mit den Vereinen ratenweise über die Laufzeit der Spielerverträge zu zahlen. Die Klägerin begehrte mit ihrer Klage gegen die Umsatzsteuerfestsetzung 2012 die Berichtigung der Umsatzsteuer auf solche Provisionsraten, die nach den vertraglichen Vereinbarungen im Jahr 2015 (und damit mehr als zwei Jahre nach Leistungserbringung) fällig werden sollten.
Provisionsforderungen uneinbringlich
Nach Auffassung des FG ist in diesem Fall von einer Uneinbringlichkeit nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG auch dann auszugehen, wenn der leistende Unternehmer im Zeitpunkt der Leistungserbringung aufgrund der mit dem Leistungsempfänger getroffenen Vereinbarungen über die Fälligkeit des Entgeltes für mehr als zwei Jahre nicht mit einer Vereinnahmung der Leistungsentgelte rechnen kann.
- Redaktion beck-aktuell
- FG Niedersachsen
- Urteil vom 18.08.2016
- 5 K 288/15
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FG Niedersachsen entscheidet zu Voraussetzungen einer Steuerberichtigung im Zusammenhang mit Vermittlung von Profifußballspielern. beck-aktuell, 06.10.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/169391)



