Geschäftsführer hat bei beruflicher Nutzung eines Privatflugzeugs Anspruch auf Energiesteuervergütung

Zitiervorschlag
Geschäftsführer hat bei beruflicher Nutzung eines Privatflugzeugs Anspruch auf Energiesteuervergütung. beck-aktuell, 03.09.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/188491)
Ein Geschäftsführer, der ein Privatflugzeug beruflich nutzt, hat einen Anspruch auf Vergütung der Energiesteuer. Ausreichend ist laut Finanzgericht Düsseldorf, dass mit dem Flugzeug gewerbsmäßig Personen befördert wurden. Der Betrieb eines Luftfahrtunternehmens sei nicht erforderlich. Das FG hat die Revision gegen sein Urteil vom 01.04.2015 (Az.: 4 K 454/13 VE) zugelassen.
Privatflugzeug für Wahrnehmung von Geschäftsterminen genutzt
Der Kläger hatte mehrere Führungspositionen in einer Unternehmensgruppe inne und nahm für die Unternehmen Geschäftstermine wahr. Dazu nutzte er sein eigenes Flugzeug, das er selbst flog. Für einen Teil der Flüge engagierte er einen Co-Piloten und zu einigen Terminen nahm er Geschäftspartner mit. Seine Flugleistungen rechnete er zu handelsüblichen Preisen mit den Unternehmen ab. Aus den Flügen und dem Verkauf des Flugzeugs erzielte er insgesamt einen Gewinn. Die beantragte Vergütung der Energiesteuer lehnte das Hauptzollamt mit der Begründung ab, dass der Kläger kein Luftfahrtunternehmer sei. Er habe keine entgeltlichen Luftfahrtdienstleistungen erbracht, sondern sein Flugzeug – mit sich selbst als Piloten – lediglich gegen Entgelt verchartert.
FG Düsseldorf bejaht gewerbsmäßige Personenbeförderung
Das FG Düsseldorf bejahte hingegen einen Anspruch des Klägers auf Vergütung der Energiesteuer. Denn dieser habe die Luftfahrtbetriebsstoffe nicht für die private nichtgewerbliche Luftfahrt verwendet. Vielmehr habe er mit seinem Flugzeug gewerbsmäßig Personen befördert. Er sei von den Unternehmen der Unternehmensgruppe beauftragt worden, sich selbst und etwaige andere Passagiere zu befördern. Er habe seine Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt. Denn seine Kunden hätten handelsübliche Preise gezahlt, die sogar über den Preisen eines gewerblichen Mitbewerbers mit einem vergleichbaren Flugzeug gelegen hätten. Er habe auch auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung gehandelt.
Betrieb eines Luftfahrtunternehmens für Steuerbefreiung nicht erforderlich
Dass der Kläger kein Luftfahrtunternehmen betrieben habe, sei unschädlich. Für die Gewährung der Steuerbefreiung allein entscheidend sei der Umstand, dass das Flugzeug zur unmittelbaren Erbringung einer entgeltlichen Luftfahrtdienstleistung genutzt werde. Unerheblich sei es auch, wenn die Dienstleistung ausschließlich an andere Gesellschaften innerhalb eines Konzerns erbracht werde.
- Redaktion beck-aktuell
- FG Düsseldorf
- Urteil vom 01.04.2015
- 4 K 454/13 VE
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Geschäftsführer hat bei beruflicher Nutzung eines Privatflugzeugs Anspruch auf Energiesteuervergütung. beck-aktuell, 03.09.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/188491)



