(Differenz-)Kindergeld bei Familien mit Bezug zu zwei Staaten kindbezogen zu berechnen

Zitiervorschlag
(Differenz-)Kindergeld bei Familien mit Bezug zu zwei Staaten kindbezogen zu berechnen. beck-aktuell, 19.05.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/193451)
Das so genannte Differenzkindergeld, auf das Familien, die einen Bezug zu zwei Staaten aufweisen, einen Anspruch haben können, ist kind- und nicht familienbezogen zu berechnen. Dies hat das Finanzgericht Baden-Württemberg im Fall einer Familie entschieden, die wegen der Erwerbstätigkeit des Familienvaters in der Schweiz für die Kinder jeweils die Schweizer Familienzulage erhielt (Urteil vom 26.02.2015, Az.: 3 K 1747/13).
Schweizer Familienzulagen ausgezahlt
Die Klägerin wohnt mit ihrem Ehemann und drei Kindern im Inland. Ihr jüngstes Kind hat das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet. Ihr Ehemann erhält als Arbeitnehmer in der Schweiz für seine Kinder Familienzulagen. Diese betragen monatlich für Kinder bis zum 16. Lebensjahr 200 CHF und ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 250 CHF.
FG: Schweiz für Familienleistung vorrangig zuständig
Nach Auffassung des FG bestand ein Anspruch auf Familienleistungen nach Schweizer Recht und deutschem Recht (Kindergeld). Daher sei zunächst zu bestimmen, welcher Staat für die Gewährung einer Familienleistung vorrangig zuständig ist. Nach der einschlägigen Verordnung (EG), die nach dem sogenannten Freizügigkeitsabkommen mit der Schweiz auch im Verhältnis zur Schweiz gilt, sei dies im vorliegenden Fall der Beschäftigungsstaat Schweiz.
Gewährte Schweizer Familienzulage kindbezogen umzurechnen
Sodann ermittelten die Richter für jedes Kind, ob und in welcher Höhe der Wohnsitzstaat Deutschland einen Unterschiedsbetrag bis zur Höhe des inländischen Kindergelds, sogenanntes Differenzkindergeld, zu zahlen habe. Hierzu rechneten sie kindbezogen die gewährte Schweizer Familienzulage in Euro um und berechneten für das jüngste Kind eine Schweizer Kinderzulage von 165,43 Euro. Diesen Betrag verglich das FG mit dem nach deutschem Kindergeldrecht zustehenden Betrag von 190 Euro monatlich und setzte zugunsten der Klägerin für ihr jüngstes Kind Differenzkindergeld von 24,57 Euro monatlich fest.
- Redaktion beck-aktuell
- FG Baden-Württemberg
- Urteil vom 26.02.2015
- 3 K 1747/13
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(Differenz-)Kindergeld bei Familien mit Bezug zu zwei Staaten kindbezogen zu berechnen. beck-aktuell, 19.05.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/193451)



