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Fahrdienst-Vermittler Uber geht gegen Verbot von UberPop in Berufung

Rentenrebellen

Der Fahrdienst-Vermittler Uber hat gegen das Verbot von UberPop, das Taxi Deutschland im Frühjahr 2015 vor dem Landgericht Frankfurt am Main (BeckRS 2015, 08985) erwirkt hatte, Berufung eingelegt. Ein Gerichtstermin vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main könnte bereits im Juni 2016 stattfinden.

LG Frankfurt: UberPop-Geschäftsmodell verstößt gegen Personenbeförderungsgesetz

Das LG Frankfurt am Main hatte in dem viel beachteten Hauptverfahren geurteilt, das UberPop-Geschäftsmodell verstoße gegen das Personenbeförderungsgesetz und sei wettbewerbswidrig (BeckRS 2015, 08985). Im Nachgang hatte Uber erklärt, sich zukünftig an deutsche Gesetze halten zu wollen, und das Angebot vom Markt genommen. Nun versucht Uber, sein Geschäftsmodell erneut vor Gericht durchzusetzen. "Ubers rechtliche Probleme sind ein globales Phänomen, denn Personenbeförderung ist weltweit ähnlich reguliert", erklärt Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland. So widerspreche es auch hierzulande dem Verbraucherschutz und geltendem Recht, Personenbeförderung mit behördlich nicht genehmigten Fahrern in weder zugelassenen noch versicherten Fahrzeugen zu betreiben.  

Personenbeförderung ohne vorgeschriebene Prüfungen, Nachweise und Fahrzeugversicherung

Der unlautere Wettbewerb ergibt sich laut Taxi Deutschland, weil Ubers Modell die für den Verbraucherschutz gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen und Unbedenklichkeitsnachweise für Fahrer, Fahrzeug und Unternehmer sowie die für Personenbeförderung vorgeschriebene Fahrzeugversicherung nicht erbringt. Die Gesamtkosten im ersten Jahr beliefen sich für Taxifahrer auf rund 5.600 Euro, erläutert die Genossenschaft am Beispiel Frankfurt am Main. Die Tests, Zeugnisse und Nachweise dienten ausschließlich der Sicherheit der Fahrgäste. Uber wolle erwirken, dass Vorschriften gelockert oder aufgehoben werden. Hier werde "klar der Profit vor die Sicherheit der Fahrgäste gestellt."

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