"Spa" ist kein Gattungsbegriff für Kosmetika

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"Spa" ist kein Gattungsbegriff für Kosmetika. beck-aktuell, 16.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/179126)
Es besteht die Gefahr, dass durch das Wortzeichen "SPA WISDOM" die Wertschätzung der älteren Benelux-Marke SPA in unlauterer Weise ausgenutzt wird. Nach einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 16.03.2016 ist die Bezeichnung deshalb von der Eintragung als Gemeinschaftsmarke ausgeschlossen. Das Gericht stellte insbesondere fest, dass der Begriff "Spa" keinen Gattungsbegriff für Kosmetika darstellt (Az.: T-201/14).
Von The Body Shop begehrte Eintragung erfolglos
Im Jahr 2010 beantragte The Body Shop International mit Sitz in Littlehampton (Vereinigtes Königreich) beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) die Eintragung des Wortzeichen SPA WISDOM als Gemeinschaftsmarke. Die Eintragung bezog sich unter anderem auf Kosmetika. Die Spa Monopole, compagnie fermière de Spa, mit Sitz in Spa (Belgien) legte gegen diese Eintragung Widerspruch ein. Dieser beruhte auf mehreren älteren, in den Benelux-Ländern eingetragenen Marken mit dem Begriff "Spa", darunter die Wortmarke SPA, die sich unter anderem auf stille und kohlensäurehaltige Mineralwässer erstreckt. Im Januar 2014 gab das HABM dem Widerspruch statt und wies den Antrag auf Eintragung der Marke SPA WISDOM insgesamt zurück, weil die Gefahr bestehe, dass die Benutzung dieser Marke die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der älteren Marke von Spa in unlauterer Weise ausnutze. Am 26.03.2014 erhob The Body Shop vor dem EuG eine Klage auf Aufhebung der Entscheidung des HABM.
"Spa" kein beschreibender Begriff für Kosmetika
Das EuG hat jetzt die Klage von The Body Shop abgewiesen. Es bestätigt damit seine frühere Rechtsprechung (GRUR Int 2009, 735 und GRUR Int 2009, 738) und stellt fest, dass der Begriff "Spa" zwar möglicherweise einen Gattungsbegriff oder beschreibenden Begriff für Wassertherapiebereiche wie türkische Dampfbäder oder Saunas darstellen kann, nicht aber für Kosmetika. Denn zwischen Kosmetika und Wassertherapiezentren bestünden keine Verbindungen, die es erlaubten, den beschreibenden Charakter oder Gattungscharakter dieses Wortes auf sie auszudehnen.
Gericht sieht gewisse Nähe zwischen Warenarten
Da die von der Wortmarke SPA erfassten Mineralwässer als Zutaten für Kosmetika verwendet werden können, bestehe zwischen diesen beiden Warenarten eine gewisse Nähe, die durch den Umstand verstärkt werde, dass Mineralwasserhersteller bisweilen mineralwasserhaltige Kosmetika vertrieben. In Anbetracht der von den einander gegenüberstehenden Zeichen angesprochenen Verkehrskreise, also der breiten Öffentlichkeit in den Benelux-Ländern, des mittleren Ähnlichkeitsgrads der Zeichen, der Nähe der von den einander gegenüberstehenden Zeichen erfassten Waren und der großen Wertschätzung der Marke SPA sei das HABM daher zu der Annahme berechtigt gewesen, dass die maßgeblichen Verkehrskreise eine Verbindung zwischen den einander gegenüberstehenden Zeichen herstellen könnten.
EuG bejaht Gefahr unlauterer Ausnutzung der Wertschätzung der früheren Marke
Das Bild der Marke SPA und die von ihr vermittelte Aussage würden sich auf Gesundheit, Schönheit, Reinheit und einen hohen Gehalt an Mineralien beziehen. Dies gelte auch für Kosmetika. Sie dienten dazu, die Haut zu schützen, zu pflegen und zu reinigen und verfolgten ein Ziel der Schönheitspflege. Im Ergebnis sei das HABM daher zu Recht davon ausgegangen, dass die Verwendung von SPA WISDOM die Gefahr einer unlauteren Ausnutzung der Wertschätzung der Marke SPA und des von ihr vermittelten Bildes schaffen würde, sodass die Vermarktung der von der beantragten Marke erfassten Waren durch ihre Verbindung mit der älteren Marke erleichtert würde.
- Redaktion beck-aktuell
- EuG
- Urteil vom 16.03.2016
- T-201/14
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