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EuG

Greenpeace scheitert mit Klage gegen Atomprojekt Hinkley Point

Ein Etappenziel ist erreicht

Der Ökostromanbieter Greenpeace Energy ist vor dem EU-Gericht mit seinem Vorstoß gegen das geplante britische Atomkraftwerk Hinkley Point C gescheitert. Die Klage sei für unzulässig erklärt worden, aber man prüfe nun Rechtsmittel, teilte der Energieableger der Umweltorganisation am 29.09.2016 mit. Das Gericht in Luxemburg hatte zunächst keine Informationen zum Stand des Rechtsstreits (Az.: T-382/15).

Kläger argumentierten vergeblich mit befürchteten Wettbewerbsnachteilen

Greenpeace Energy und andere Ökostromanbieter wollten vor dem EU-Gericht die von der EU genehmigten Subventionen für den geplanten Reaktor C in Hinkley Point stoppen, der vom französischen Energieriesen EDF betrieben werden soll. Die Kläger argumentierten jedoch vergeblich mit befürchteten Wettbewerbsnachteilen.

Weiterer Widerstand angekündigt

Möglich sind nun noch Rechtsmittel vor dem Europäischen Gerichtshof, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage bestätigte. Greenpeace Energy bezeichnete die erreichte Aufmerksamkeit in dem Fall und Verzögerungen des Atomprojekts als Teilerfolg und kündigte weiteren Widerstand an.