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Microsoft kein DMA-Torwächter

Edge hat zu wenige Nutzer

Der Microsoft-Browser Edge ist auf einem Bildschirm geöffnet zu sehen.
Das EuG bescheinigt Edge eine zu geringe Reichweite. © Carlos / Adobe Stock

Microsoft obliegen für seinen Internetbrowser Edge keine besonderen Pflichten nach dem Gesetz über digitale Märkte. Das EuG bestätigt die Einschätzung der EU-Kommssion, wonach Edge keine Schlüsselrolle beim Zugang zu Endnutzern zukommt.

Microsoft bleibt für seinen Browser Edge von den besonderen Pflichten des Gesetzes über digitale Märkte (DMA) ausgenommen. Das EuG hat die Klage von Opera Norway, Herausgeberin des Browsers Opera, gegen den Beschluss der Kommission abgewiesen. Edge sei kein wichtiges Zugangstor im Sinne des DMA (Urteil vom 02.09.2026 – T-357/24).

Der DMA ist ein EU-Gesetz für besonders große und einflussreiche digitale Plattformen. Er soll verhindern, dass einzelne Unternehmen ihre starke Marktstellung dazu nutzen, andere Anbieter auszubremsen oder Nutzerinnen und Nutzer zu sehr an das eigene Angebot zu binden. Als Torwächter gelten Unternehmen nur dann, wenn ihre Dienste für andere Unternehmen ein besonders wichtiger Weg zu den Endkunden sind. Das können zum Beispiel Suchmaschinen, Betriebssysteme, soziale Netzwerke, App-Stores oder auch Browser sein.

Für solche Torwächter gelten zusätzliche Regeln. Sie müssen anderen Unternehmen etwa faire Zugangsmöglichkeiten bieten und dürfen eigene Dienste nicht ohne Weiteres gegenüber konkurrierenden Angeboten bevorzugen. Ob ein Dienst diese Rolle tatsächlich spielt, beurteilt die Kommission nicht allein anhand der Größe des Unternehmens. Entscheidend ist auch, ob der konkrete Dienst im Alltag ein zentraler Zugang zu Nutzerinnen und Nutzern ist.

Microsoft hatte die quantitativen Schwellenwerte des DMA zwar erreicht. Das Unternehmen konnte die Vermutung, Edge sei ein wichtiges Zugangstor, nach Auffassung der Kommission aber widerlegen. Opera griff diese Entscheidung an.

Wenige Nutzer, wenig Kontrolle

Ohne Erfolg. Das EuG bestätigte die Vorgehensweise der Kommission, die sich auf die geringe Nutzerzahl von Edge im Vergleich zu anderen Browsern gestützt hatte. Diese Umstände seien für die Frage relevant, ob gewerbliche Nutzer über Edge ihre Endnutzer erreichten. 

Die Kommission durfte laut EuG außerdem berücksichtigen, dass Edge auf der Browser-Engine Blink beruht. Das verringere die Möglichkeit Microsofts, wesentliche Teile des Dienstes selbst zu kontrollieren. Auch die Einbindung in das Microsoft-Ökosystem ändere nichts. Die Vorinstallation unter Windows und weitere Werbemaßnahmen hätten Edge nicht zu einem wichtigen Zugangstor gemacht.

Das Urteil des EuG ist noch nicht rechtskräftig. Opera kann noch den EuGH anrufen.

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