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EGMR

Türkei missachtet Quellenschutz von Journalisten

Medienverbot statt Medienkompetenz?

Die Türkei muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte den Schutz journalistischer Quellen und die Meinungsfreiheit der Presse mehr achten. Das Kammerurteil vom 19.01.2016 (Az.: 49085/07) betraf die Konfiszierung von Computern und Dokumenten der Redaktion des politischen Magazins "Nokta“. Für den EGMR ist dieser Verstoß gegen den Quellenschutz von Journalisten völlig überzogen und "in einer demokratischen Gesellschaft nicht erforderlich". Den betroffenen Klägern der Zeitschrift sprach der EGMR über 8.000 Euro Schadenersatz zu.

EGMR sieht Gefahr für Berichterstattung

Das Magazin hatte 2007 auf der Grundlage vertraulicher militärischer Informationen über eine Klassifizierung von Medien berichtet, die "positiv" oder "negativ" über die türkischen Streitkräfte berichteten. Die Berichterstattung über die Streitkräfte sei interessant für die Öffentlichkeit, befanden die Richter. So wie die Zeitschrift kam auch der Gerichtshof zu dem Schluss, dass die Durchsuchung der Redaktion darauf abzielte, den oder die Auskunftgeber zu identifizieren. "Dieses Vorgehen könnte andere Informationsgeber davon abschrecken, die Öffentlichkeit über Themen in Verbindung mit den Streitkräften zu informieren“, hieß es in der Urteilsbegründung. Eine Berufung kann beantragt werden, der Gerichtshof kann sie allerdings ablehnen.