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EGMR sieht Rechte von Kahn-Kindern ausreichend geschützt

Rentenrebellen

Die Rechte von zwei Kindern des Ex-Profi-Fußballers Oliver Kahn sind von deutschen Gerichten auch nach der untersagten Veröffentlichung von Fotos ausreichend geschützt worden. Zu diesem Schluss kommt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Urteil vom 17.03.2016. Die Richter sahen keinen Verstoß gegen die Konvention zum Schutz des Privat- und Familienlebens (Az.: 16313/10).

Aufnahmen zeigten unkenntlich gemachte Kinder mit ihren Eltern

Die beiden Kinder des früheren Nationaltorwarts hatten das Verfahren in Straßburg angestrengt, weil sie mit einer Klage auf Entschädigung in Höhe von 40.000 Euro vor deutschen Gerichten erfolglos geblieben waren. Damit sollte der zuvor bereits gerichtlich untersagte Abdruck von Fotos durch zwei Illustrierte sanktioniert werden. Die Aufnahmen zeigen die unkenntlich gemachten Kinder zusammen mit ihren Eltern.

Verwendung der Fotos 2005 vom LG Hamburg untersagt

Die Illustrierten hatten nach Angaben des Gerichts zwischen 2004 und 2009 verschiedene Aufnahmen der Kinder mit den Eltern veröffentlicht. Die Verwendung der Fotos war 2005 vom Landgericht Hamburg untersagt worden. Nach erneuten Abdrucken wurden Ordnungsgelder in Höhe von insgesamt 27.500 Euro verhängt.

Kläger waren bis nach Karlsruhe gezogen

Mit einer Forderung nach Schadenersatz in Höhe 40.000 Euro scheiterten die klagenden Kinder vor mehreren Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof. Das Bundesverfassungsgericht lehnte es zudem ab, sich mit dem Fall zu befassen.

EGMR erkennt Entscheidungen der deutschen Gerichte an

Auch der EGMR erkannte nun die Entscheidungen der deutschen Gerichte an. Die Straßburger Richter stellten fest, dass bereits etwa 68% der geforderten Summe als Ordnungsgelder verhängt worden war. Zudem wurde darauf verwiesen, dass nicht die Kläger, sondern die Eltern jeweils im Mittelpunkt der Berichterstattung standen.