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EGMR

 Litauisches Vollbartverbot für Häftlinge geht zu weit

„Das unsichtbare Recht“

Auch im Gefängnis muss ein Vollbart erlaubt sein. Zumindest ein absolutes Verbot ging dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu weit. Ein Gesetz in Litauen, das Häftlingen unabhängig von hygienischen oder ästhetischen Gründen die Barttracht untersagte, sei unverhältnismäßig, urteilten die Richter am 14.06.2016 (Az.: 49304/09).

EGMR bejaht Willkür: Schnurrbärte und Koteletten nämlich erlaubt

Zweck des Verbots war der litauischen Regierung zufolge: die Verhinderung von "Unordnung und Kriminalität unter den Gefangenen". Die Richter vermuteten zudem Willkür – Schnurrbärte und Koteletten waren nämlich erlaubt.

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