Litauisches Vollbartverbot für Häftlinge geht zu weit

Zitiervorschlag
Litauisches Vollbartverbot für Häftlinge geht zu weit. beck-aktuell, 15.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/174626)
Auch im Gefängnis muss ein Vollbart erlaubt sein. Zumindest ein absolutes Verbot ging dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu weit. Ein Gesetz in Litauen, das Häftlingen unabhängig von hygienischen oder ästhetischen Gründen die Barttracht untersagte, sei unverhältnismäßig, urteilten die Richter am 14.06.2016 (Az.: 49304/09).
EGMR bejaht Willkür: Schnurrbärte und Koteletten nämlich erlaubt
Zweck des Verbots war der litauischen Regierung zufolge: die Verhinderung von "Unordnung und Kriminalität unter den Gefangenen". Die Richter vermuteten zudem Willkür – Schnurrbärte und Koteletten waren nämlich erlaubt.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- EGMR
- Urteil vom 14.06.2016
- 49304/09
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Litauisches Vollbartverbot für Häftlinge geht zu weit. beck-aktuell, 15.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/174626)



