BFH weist Klagen gegen Bettensteuer in Bremen und Hamburg zurück

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BFH weist Klagen gegen Bettensteuer in Bremen und Hamburg zurück . beck-aktuell, 17.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/190596)
Der Bundesfinanzhof hat die von Hoteliers erhobenen Klagen gegen die umstrittene Bettensteuer in Bremen und Hamburg abgewiesen. Dies meldet der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga), der die Entscheidungen als "nur schwer nachvollziehbar" kritisiert. Die einseitige und willkürliche Belastung einer Branche könne nicht die Lösung sein, um Finanzlöcher jenseits touristischer Aufgaben zu stopfen, so der Verband am 17.06.2015. Die Sonderabgabe für Touristen wird bundesweit in vielen Städten erhoben.
Hotelverbände hatten Verfahren unterstützt
Drei Hotels in Bremerhaven und Hamburg hatten gegen die Bettensteuer geklagt und waren nach einer Niederlage vor den Finanzgerichten in die Revision gegangen. Der Dehoga und der Hotelverband Deutschland (IHA) haben die Verfahren unterstützt. Der BFH teilte seine Entscheidung lediglich den Verfahrensbeteiligten mit, wie ein Sprecher bestätigte. Dazu zählen die Finanzbehörden in Bremen und Hamburg. In Bremen war am Nachmittag zunächst niemand für eine Stellungnahme erreichbar. Die Urteilsbegründung will der BFH frühestens im September 2015 bekanntgeben.
Kein Freibrief für Bettensteuern
Die Hotelverbände haben weiterhin rechtliche Bedenken. "Angesichts der unmissverständlichen Kritik, die die Richter in den mündlichen Verhandlungen an den Bettensteuern der Hansestädte äußerten, können die Urteile jedenfalls nicht als Freibrief für Bettensteuern gedeutet werden", sagte IHA-Vorsitzender Fritz Dreesen.
In Bremen rund 2,4 Millionen Euro eingenommen
In Bremen gibt es die Abgabe seit 2013. Sie beträgt je nach Unterkunft zwischen einem und drei Euro. Geschäftsreisende, Kinder und Jugendliche sowie Besucher in Jugendherbergen sind von der Steuer befreit. Wer länger als sieben Nächte bleibt, zahlt ab der achten Nacht keine Steuer mehr. Dem Finanzressort zufolge wurden 2014 rund 2,4 Millionen Euro eingenommen, für 2015 wird ein ähnlicher Betrag erwartet. Mit dem Geld sollen kulturelle Angebote finanziert werden.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- BFH
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BFH weist Klagen gegen Bettensteuer in Bremen und Hamburg zurück . beck-aktuell, 17.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/190596)



