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Vergnügungsteuer

Mehr Artikel zu diesem Tag

Kein Kerngebiet, wo zu viele Menschen wohnen
Examensklassiker Baurecht

Kein Kerngebiet, wo zu viele Menschen wohnen

Darf eine Spielhalle in einem Gebiet mit Wohnnutzung genehmigt werden? Das BVerwG hat nun klargestellt: Wohnen dort zu viele Menschen, kann es sich nicht mehr um ein faktisches Kerngebiet handeln, wo solche Etablissements zulässig wären.

Tücken der öffentlichen Bekanntmachung im Internet
Gemeindesatzungen

Tücken der öffentlichen Bekanntmachung im Internet

Will eine Gemeinde eine Satzung im Internet bekanntmachen, gilt es einiges zu beachten, sonst ist die Satzung unwirksam. So erging es der Stadt Breisach mit einer Satzung, weil sich nicht schon auf ihrer "Startseite" der Bereich Ortsrecht fand und die Satzungsdatei nicht qualifiziert signiert war.

Vergnügungsteuersatzung der Stadt Königslutter am Elm ist wirksam

Vergnügungsteuersatzung der Stadt Königslutter am Elm ist wirksam

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat heute mit drei Urteilen Normenkontrollanträge gegen die Änderung der Vergnügungsteuersatzung in der Stadt Königslutter am Elm abgelehnt. Die Steuersätze verstießen nicht gegen höherrangiges Recht und hätten trotz einer Erhöhung der Spielgerätesteuer von 18% auf 22% des Einspielergebnisses auch keine erdrosselnde Wirkung, entschied das Gericht.

Wettbürosteuer der Stadt Koblenz rechtmäßig

Wettbürosteuer der Stadt Koblenz rechtmäßig

Die Stadt Ko­blenz kann von Wett­bü­ro­be­trei­bern eine Wett­bü­ro­steu­er er­he­ben, wenn im Wett­bü­ro neben der An­nah­me von Wett­schei­nen auch das Mit­ver­fol­gen der Wetter­eig­nis­se er­mög­licht wird. Dies ent­schied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz und wies die Berufung einer Wettbürobetreiberin zurück. Besteuert werde nicht nur der Aufwand für das Wetten in einem Wettbüro, sondern die mit dem Wettvorgang verbundene und zum Verweilen einladende Vergnügungsveranstaltung.

Stadt Koblenz darf Wettbürosteuer von 3% erheben

Stadt Koblenz darf Wettbürosteuer von 3% erheben

Die Stadt Koblenz kann von Wettbürobetreibern eine Wettbürosteuer in Höhe von 3% des Wetteinsatzes erheben, wenn im Wettbüro neben der Annahme von Wettscheinen auch das Mitverfolgen der Wettereignisse ermöglicht wird. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies eine Klage gegen einen entsprechenden Steuerbescheid ab. Die Klägerin hatte argumentiert, sie müsse bereits eine Sportwettensteuer von 5% des Wetteinsatzes zahlen; diese sei der Wettbürosteuer gleichartig. Das VG sah dies anders.

FG Köln befragt EuGH zur Besteuerung der Leistungen von Freizeitparks

FG Köln befragt EuGH zur Besteuerung der Leistungen von Freizeitparks

Das Finanzgericht Köln hat Bedenken gegen die Umsatzbesteuerung der Leistungen von Freizeitparks mit dem Regelsteuersatz. Mit Beschluss vom 25.08.2020 hat es deshalb dem Europäischen Gerichtshof Fragen vorgelegt. Das FG zweifelt insbesondere an der unterschiedlichen Besteuerung für Schaustellerleistungen auf Jahrmärkten und in ortsfesten Freizeitparks. Dies könne gegen den "Grundsatz der steuerlichen Neutralität" verstoßen.

Klagen gegen Wettbürosteuer in Nordrhein-Westfalen erfolglos

Klagen gegen Wettbürosteuer in Nordrhein-Westfalen erfolglos

Die von nordrhein-westfälischen Kommunen auf Grundlage des Einsatzmaßstabes, also auf Basis der Höhe des Wetteinsatzes erhobene Wettbürosteuer ist rechtmäßig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Münster in drei Musterverfahren entschieden. Wegen der grundsätzlichen Frage, ob Wettbürosteuer und bundesgesetzliche Renn- und Sportwettensteuer gleichartig sind (was nicht zulässig wäre), hat das OVG die Revision zugelassen.

Steuer auf Geldspielgeräte in Meschede rechtens
VG Arnsberg

Steuer auf Geldspielgeräte in Meschede rechtens

Die Klage einer Spielhallenbetreiberin aus Meschede gegen die Heranziehung zu Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte bleibt erfolglos. Dies hat das Verwaltungsgericht Arnsberg auf Grund mündlicher Verhandlung vom 29.08.2019 entschieden. Die Argumentation der Klägerin, dass kein Spielgeräteaufsteller aus den Einnahmen seinen Lebensunterhalt bestreiten könne, überzeugte das Gericht nicht. Die Berufung wurde nicht zugelassen (Az.: K 4315/18).

Eigentümer von Geldspielgeräten kann für Vergnügungsteuer haften
BVerwG

Eigentümer von Geldspielgeräten kann für Vergnügungsteuer haften

Eine Gemeinde kann neben dem Aufsteller von Geldspielgeräten unter bestimmten Umständen auch den Eigentümer der Geräte für Vergnügungsteuer-Rückstände des Aufstellers haftbar machen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.01.2019 hervor. Allerdings müsse der Hersteller in einer derart engen rechtlichen und wirtschaftlichen Beziehung zu Gegenstand und Tatbestand der Vergnügungsteuer stehen, dass seine Inanspruchnahme als Haftungsschuldner gerechtfertigt sei. Dazu müsse die Vorinstanz weiter aufklären (Az.: 9 C 1.18).

Festival für elektronische Musik unterfällt nicht der Vergnügungssteuer
VG Koblenz

Festival für elektronische Musik unterfällt nicht der Vergnügungssteuer

Die Stadt Koblenz hat die Veranstalterin des Festivals für elektronische Musik "World of Elements" zu Unrecht zur Vergnügungssteuer herangezogen. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz mit Eilbeschluss vom 20.03.2018 entschieden. Der Begriff der Tanzveranstaltung in der Vergnügungssteuersatzung sei zu unbestimmt. Jedenfalls aber handele es sich im Lichte der Kunstfreiheit um keine steuerpflichtige Tanzveranstaltung (Az.: 2 L 111/18.KO).